Wissenschaftszeitvertragsgesetz: Kabinett billigt Neuregelung von Befristungen in der Wissenschaft

Datum29.07.2026 13:35

Quellewww.zeit.de

TLDRDas Kabinett hat einen Gesetzentwurf zur Neuregelung von Befristungen in der Wissenschaft gebilligt. Geplant sind neue Mindestvertragslaufzeiten von drei Jahren vor und zwei Jahren nach der Promotion. Ziel ist ein moderneres Befristungsrecht, um die langjährige berufliche Unsicherheit vieler Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu reduzieren. Bei Pflegeverantwortung soll die Höchstbefristungsdauer erhöht werden.

InhaltDas Kabinett hat einem Gesetzentwurf zugestimmt, der die Anstellungsverhältnisse in der Wissenschaft ändern soll. Ziel ist laut Ministerium ein modernes Befristungsrecht. Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf gebilligt, durch den die Bedingungen bei den Anstellungsverhältnissen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verbessert werden sollen. Der Gesetzentwurf kommt von Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) und sieht neue Mindestvertragslaufzeiten vor. Ziel sei ein moderneres Befristungsrecht in der Wissenschaft, teilte das Ministerium mit. Im Wissenschaftszeitvertragsgesetz sollen erstmals regelmäßige Mindestvertragslaufzeiten für die Befristungen von Arbeitsverhältnissen eingeführt werden, bei denen es primär etwa um eine Promotion geht. Die Fristen sollen drei Jahren vor und zwei Jahren nach der Promotion gelten. Wenn Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Verantwortung für die Pflege eines Menschen haben, soll die Höchstbefristungsdauer erhöht werden. Seit Jahren wird kritisiert, dass die allermeisten Forscherinnen und Forscher befristet beschäftigt sind, oft über Jahre. Wer eine Laufbahn in der Wissenschaft antreten will, hat demnach viele Jahre voller beruflicher Unsicherheit vor sich. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.