Datum29.07.2026 12:18
Quellewww.zeit.de
TLDRDer Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat eine geplante Fahrraddemo auf der Autobahn 5 verboten. Das Gericht stützt sich auf die Gefahrenprognose des Wetteraukreises, der die Demonstration als zu riskant eingestuft hatte. Der Anmelder wollte auf der A5 zwischen Bad Nauheim und Butzbach gegen den Autobahnausbau protestieren, sah sich aber einer Verbotsverfügung gegenüber. Als Alternative wurde eine Route über die Bundesstraße 3 vorgeschlagen. Die Entscheidung des VGH ist endgültig und nicht anfechtbar.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Justiz“. Lesen Sie jetzt „Gericht verbietet Fahrrad-Demo auf Autobahn“. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel (VGH) hat eine Fahrraddemo auf der Autobahn 5 verboten. Das Gericht bestätigte weitgehend die Gefahrenprognose des Wetteraukreises und wies eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen vom Dienstag zurück. Der Anmelder der Kundgebung wollte nach VGH-Angaben am heutigen Mittwoch auf der vielbefahrenen A5 mit einer Fahrraddemo zwischen den Anschlussstellen Bad Nauheim und Butzbach gegen einen Ausbau der Autobahn protestieren. Der Wetteraukreis hatte dies am vergangenen Freitag untersagt und eine Alternativroute über die Bundesstraße 3 vorgeschlagen. Dagegen hatte sich der Organisator der Kundgebung mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Gießen gewehrt. Das VG Gießen lehnte den Antrag jedoch ab. Der Beschluss ist den Angaben zufolge auf dem verwaltungsgerichtlichen Instanzenweg nicht anfechtbar. © dpa-infocom, dpa:260729-930-454649/1