Anschlag am Rande des CSD: Bericht: Abdul B. fiel schon als Schüler auf - war aggressiv

Datum29.07.2026 10:26

Quellewww.zeit.de

TLDRDer Täter des Anschlags am Rande des CSD, Abdul B., fiel bereits als Schüler durch aggressives Verhalten und mangelnde Kooperation der Eltern auf. Er wechselte mehrfach die Schule, benötigte sonderpädagogische Förderung und wurde zum Schulverweigerer ohne Abschluss. Die Schulverwaltung bestätigte diese Informationen und eine Bildungssenatorin betonte, dass staatliche Hilfen an Grenzen stoßen können, wenn familiäre Mitwirkung fehlt. Sie regt eine Debatte über Kindeswohlgefährdung gegen Elternrecht an.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Anschlag am Rande des CSD“. Lesen Sie jetzt „Bericht: Abdul B. fiel schon als Schüler auf - war aggressiv“. Der Täter des islamistischen Anschlags am Rande des CSD ist einem Medienbericht zufolge schon als junger Schüler mit aggressivem Verhalten aufgefallen. Wie die "Berliner Morgenpost" schreibt, wurden bereits ab der ersten Klasse Vermerke wegen seines Verhaltens erstellt. Die Eltern hätten nicht mit den Lehrern kooperiert. Die Grundschule wechselte er demnach zweimal, danach besuchte er eine weiterführende Schule in einem Förderzentrum. Abdul B. hatte dem Bericht zufolge Schwierigkeiten auch im emotionalen und sozialen Bereich und Anspruch auf sonderpädagogische Förderung. Er habe sich in der Folge zu einem Schulverweigerer entwickelt. Die Schule verließ er ohne Abschluss.  Die Senatsverwaltung für Bildung bestätigte auf Anfrage den "Morgenpost"-Bericht hinsichtlich der Fakten zu Abdul B.s Schulzeit. "Demnach wurde die betreffende Person im Berliner Schulsystem beschult, es wurden bereits früh Unterstützungs- und Förderbedarfe festgestellt, und sie verließ die Schule ohne Schulabschluss", schrieb die Senatsverwaltung.  "Der Fall zeigt, dass Problemlagen offenbar bereits früh erkannt worden sind. Gleichzeitig macht er deutlich, dass staatliche Hilfen an Grenzen stoßen können, wenn eine notwendige Mitwirkung des familiären Umfelds ausbleibt", sagte Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch. "Wir müssen deshalb offen darüber sprechen, ab welchem Punkt bei einer erheblichen Kindeswohlgefährdung der Schutz des Kindes stärker zu gewichten ist als das Elternrecht". © dpa-infocom, dpa:260729-930-453899/1