Datum29.07.2026 01:55
Quellewww.zeit.de
TLDRNach dem CSD-Anschlag in Berlin fordert Innenminister Dobrindt (CSU) härteres Strafrecht für Gefährder, inklusive Fußfesseln. Die Grünen, vertreten durch Konstantin von Notz, kritisieren dies als wenig wirksam, da Gefährder sich davon nicht abhalten ließen. Antisemitismusbeauftragter Klein befürwortet eine Strafrechtsverschärfung und die Wieder kriminalisierung von Sympathiebekundungen für Terrororganisationen. Der mutmaßliche Täter bekannte sich zum IS.
InhaltDer Bundesinnenminister fordert nach dem CSD-Anschlag Fußfesseln für Gefährder. Grünen-Politiker Konstantin von Notz sieht den Plan skeptisch. Der Grünen-Innenpolitiker Konstantin von Notz hat Pläne von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zur Verschärfung des Strafrechts nach dem Berliner CSD-Anschlag kritisiert. In der Vergangenheit sei bereits die Erfahrung gemacht worden, "dass schwerste Straftaten auch von Menschen, die eine Fußfessel trugen, begangen worden sind", sagte von Notz der Rheinischen Post. Dobrindt hatte am Montag in der Zeitung Bild gefordert, dass eine "Bewegungseinschränkung durch die Fußfessel zum Standard gegenüber Gefährdern" werden müsse. Von Notz erwiderte, es liege "leider ein Stück weit in der Natur der Sache, dass sich Gefährder, die andere Menschen umbringen wollen und anschließend oftmals den Freitod wählen, nicht durch die Verpflichtung des Tragens einer Fußfessel davon abbringen lassen". Mit Blick auf Dobrindts Vorschläge zur Änderung des Jugendstrafrechts forderte der stellvertretende Fraktionschef der Grünen Klarheit darüber, ob den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Bezug auf das Attentat auf den Christopher Street Day in Berlin "überhaupt alle relevanten Einschätzungen zur Gefährlichkeit des späteren Täters" vorgelegen hätten. "Ansonsten nehmen wir zur Kenntnis, dass praktisch alle hierzu bisher gefragten Expertinnen und Experten unisono darauf hinweisen, dass lange Haftstrafen, gerade bei Heranwachsenden, auch durchaus sicherheitspolitisch kontraproduktive Wirkungen haben und ohnehin bestehende Radikalisierungen auch weiter beschleunigen können", fügte von Notz hinzu. Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, sprach sich für eine Verschärfung des Strafrechts aus. "Seit langem setze ich mich dafür ein, dass etwa Sympathiebekundungen für Terrororganisationen wieder strafbar sind, so wie es bereits bis 2002 der Fall war", sagte Klein dem RedaktionsNetzwerk Deutschland. "Dieser Anschlag war ein Angriff auf unsere demokratische Grundordnung und unsere vielfältige, freiheitliche und offene Gesellschaft", sagte Klein. "Wir dürfen nicht zulassen, dass von islamistischen Gefährdern eine tödliche Bedrohung für Minderheiten in unserem Land ausgeht. Zu diesen Minderheiten gehören auch Jüdinnen und Juden." Bei dem Terroranschlag am Rande des CSD am Samstag wurden eine Frau getötet und 31 Menschen teils schwer verletzt. Der mutmaßliche Täter Abdul B. soll auch eine Machete benutzt haben. Er starb am Tag nach dem Anschlag durch Schüsse von Polizisten, die ihn gestellt hatten. Auf seinem Handy wurde nach Angaben der Bundesanwaltschaft ein Bekennervideo gefunden, in dem eine vermummte Person, mutmaßlich Abdul B. selbst, einen Treueschwur auf die Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) leistet.