Datum28.07.2026 22:03
Quellewww.spiegel.de
TLDRDie Universität Hamburg hat Frauke Brosius-Gersdorf nach Plagiatsvorwürfen, die ihre gescheiterte Kandidatur für das Bundesverfassungsgericht beeinträchtigten, entlastet. Ein Prüfverfahren ergab, dass wissenschaftliches Fehlverhalten bei ihrer Dissertation nicht nachgewiesen werden konnte. Die Vorwürfe wurden von einem Plagiatsjäger veröffentlicht und betrafen angebliche Textparallelen und Ghostwriting.
InhaltBei der geplatzten Richterwahl von Frauke Brosius-Gersdorf vor einem Jahr spielten Plagiatsvorwürfe eine Rolle. Nun kommt die Uni Hamburg zu dem Schluss: Der Juristin ist bei ihrer Dissertation kein Fehlverhalten vorzuwerfen. Rund ein Jahr nach dem Aufkommen von Plagiatsvorwürfen gegen die damalige Bundesverfassungsgerichtskandidatin Frauke Brosius-Gersdorfs hat die Universität Hamburg die Juristin entlastet. Ein Prüfverfahren gegen Brosius-Gersdorf sei abgeschlossen, hieß es in einer am Montag veröffentlichten Mitteilung . "Im Ergebnis konnten die gegen Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf vorgebrachten Plagiatshinweise nicht bestätigt werden." Die zuständigen Gremien hätten den Vorwurf eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens als nicht gerechtfertigt angesehen, teilte die Hochschule weiter mit. "Die Betroffene wurde über das Ergebnis informiert." Brosius-Gersdorf war von der SPD für das Amt als Richterin am Bundesverfassungsgericht vorgeschlagen worden. Doch die Union hatte erhebliche Vorbehalte, unter anderem wegen ihrer Positionen zum Abtreibungsrecht. Im August 2025 verzichtete sie schließlich auf ihre Kandidatur. Kurzfristig von der Tagesordnung des Bundestags war die für den 11. Juli vorgesehene Wahl der Juristin aber auch genommen worden, weil die Unionsfraktionsfraktion von einem Plagiatsverdacht gegen die Doktorarbeit von Brosius-Gersdorf sprach . Am Abend vor der geplanten Wahl hatte der selbst ernannte Plagiatsjäger Stefan Weber in seinem Blog den Vorwurf veröffentlicht, dass es zwischen der Dissertation der damaligen Richterkandidatin und der Habilitationsschrift ihres Ehemannes Hubertus Gersdorf mindestens 23 Textparallelen gebe. Die Universität Hamburg sah zunächst keinen Anlass für eine Überprüfung, leitete eine solche aber zwei Wochen später unter Verweis auf weitere eingegangene Hinweise schließlich doch ein. Später erhob Weber noch weitere Vorwürfe und warf Brosius-Gersdorf Ghostwriting vor. Hubertus Gersdorf sollte demnach als heimlicher Autor für ihre Dissertation von 1997 tätig gewesen sein. Brosius-Gersdorf kündigte daraufhin über eine Anwaltskanzlei rechtliche Schritte gegen Weber an.