Auto-Anschlag in München: Bundesanwaltschaft fordert lebenslange Haft für Münchner Auto-Anschlag

Datum28.07.2026 17:14

Quellewww.zeit.de

TLDRDie Bundesanwaltschaft fordert lebenslange Haft für den Angeklagten im Prozess um den tödlichen Autoanschlag auf eine Ver.di-Demonstration in München 2025. Bei der Tat starben eine Mutter und ihr Kind, zahlreiche weitere Menschen wurden teils lebensgefährlich verletzt. Die Anklage sieht keinen Zweifel an vorsätzlichem Handeln und fordert die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, was eine vorzeitige Haftentlassung erschwert. Dem 25-jährigen Afghanen werden zweifacher Mord, versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

InhaltBeim Anschlag auf eine Ver.di-Demonstration starben eine Mutter und ihr Kind. Die Bundesanwaltschaft hat "keinen Zweifel", dass der Angeklagte vorsätzlich handelte. Die Bundesanwaltschaft hat lebenslange Haft für den Angeklagten im Prozess wegen des tödlichen Autoanschlags auf eine Demonstration in München 2025 gefordert. Zudem forderten die Vertreter der Anklage die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, was eine Freilassung auf Bewährung nach 15 Jahren Gefängnis erheblich erschweren würde. "Die Tathandlung war, man muss es so deutlich sagen, auf die Vernichtung von Menschenleben angelegt", hieß es. In dem rund zweistündigen Plädoyer sagte einer der beiden Vertreter der Bundesanwaltschaft: "Es besteht kein Zweifel daran, dass der Angeklagte das Auto bewusst in die Menschenmenge gesteuert hat." Bei der Attacke auf einen Demonstrationszug der Gewerkschaft Ver.di waren im Februar 2025 eine Frau und deren zweijährige Tochter im Kinderwagen getötet und zahlreiche Menschen teils lebensgefährlich verletzt worden. Die Bundesanwaltschaft wirft dem 25 Jahre alten Mann aus Afghanistan deshalb unter anderem zweifachen Mord, versuchten Mord in 22 Fällen sowie – überwiegend gefährliche – Körperverletzung in 22 Fällen vor. Wegen der bereits dafür zu erwartenden Strafe waren knapp zwei Dutzend weitere Fälle, vorrangig wegen Körperverletzung, von der Strafverfolgung ausgenommen worden. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.