Prozess um Jagdunfall: Anwohnerin im Garten von Kugel getroffen - Jäger vor Gericht

Datum28.07.2026 16:48

Quellewww.zeit.de

TLDREin 73-jähriger Jäger steht in Cloppenburg wegen fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, bei einer Treibjagd im Dezember 2024 nicht genug aufgepasst zu haben, bevor er schoss. Eine 59-jährige Anwohnerin wurde durch eine Schrotkugel in ihrem Garten schwer verletzt und leidet unter Folgeschäden. Der Jäger legte Einspruch gegen einen Strafbefehl ein, der eine Bewährungsstrafe und eine Geldzahlung vorsah. Das Urteil steht noch aus.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Prozess um Jagdunfall“. Lesen Sie jetzt „Anwohnerin im Garten von Kugel getroffen - Jäger vor Gericht“. Die Kugel hat sie in ihrem Garten getroffen: Nach einem mutmaßlichen Jagdunfall im Dezember 2024 im Landkreis Cloppenburg steht ein 73 Jahre alter Jäger nun vor Gericht. Dem Angeklagten wird vor dem Amtsgericht Cloppenburg fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Konkret soll sich der Mann als Teilnehmer einer Treibjagd vor Abgabe eines Schusses nicht ausreichend vergewissert haben, dass niemand gefährdet ist. Bei der Jagd am 7. Dezember in der Gemeinde Barßel soll ein Schrotkorn eine Frau auf ihrem Grundstück getroffen haben.  Die 59 Jahre alte Anwohnerin wurde nach dem damaligen Polizeibericht schwer verletzt in ein Krankhaus eingeliefert. Die Frau sei unterhalb des linken Auges getroffen worden, hieß es nun dazu aus dem Gericht. Nach einer aufwendigen Operation ist die Frau demnach arbeitsunfähig und leidet unter Folgeerscheinungen.  Gegen den Beschuldigten habe das Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung erlassen, sagte ein Gerichtssprecher auf Anfrage. Gegen die angedachte sechsmonatige Freiheitsstrafe zur Bewährung mit einer dreijährigen Bewährungszeit und einer Zahlung von 8.000 Euro legte der Mann aber Einspruch ein.  Zum Verhandlungsauftakt waren zehn Zeugen geladen, darunter auch das Schussopfer von damals. Wann es zu einem Urteil kommt, ist noch unklar. © dpa-infocom, dpa:260728-930-451287/1