Datum28.07.2026 15:39
Quellewww.spiegel.de
TLDRDeutschland hat 31 Personen, überwiegend schwere Straftäter, nach Afghanistan abgeschoben. Diese Entscheidung basiert auf einer Vereinbarung mit den Taliban, die Abschiebungen ohne Vermittlerstaaten erlaubt. Die Bundesregierung weitet die Praxis nun auf Ausreisepflichtige aus, die keine Straftäter sind. Kritiker bemängeln Zugeständnisse an die Taliban trotz deren Menschenrechtsverletzungen.
InhaltErneut ist ein Abschiebeflug nach Afghanistan gestartet. Laut Innenminister Dobrindt handelt es sich bei den Passagieren überwiegend um schwerste und schwere Straftäter, eine weitere Person sei "zwingend ausreichepflichtig" gewesen. Deutschland hat nach Angaben von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) 31 Menschen aus Afghanistan per Flugzeug in ihr Heimatland abgeschoben. Es habe sich um "überwiegend schwerste und schwere Straftäter, die mit Tötungsdelikten, Vergewaltigungen, Gewalttaten auffällig waren", gehandelt, sagte Dobrindt. Eine Person sei an Bord gewesen, bei der es sich nicht um einen verurteilten Straftäter handele. Auch diese Person sei aber zwingend ausreisepflichtig gewesen. Sie habe versucht, Unterschlupf in einem anderen europäischen Land zu suchen, sei dann aber nach Deutschland zurückgekehrt. "Wir haben in den vergangenen Wochen die Bundesländer darauf hingewiesen, dass Abschiebungen von ausreisepflichtigen Personen nach Afghanistan auch zukünftig möglich sein werden, wenn wir es nicht ausschließlich mit schwersten Straftätern zu tun haben", sagte Dobrindt. Augenzeugen am Flughafen in Kabul berichten der Nachrichtenagentur dpa zufolge von mehreren Familien, die auf ihre Angehörigen warteten. Wie Beamte den Wartenden vor Ort erklärten, würden die Abgeschobenen nach ihrer Ankunft Verfahren durch die regierenden Taliban durchlaufen – darunter Verhöre. Danach könnten sie gegebenenfalls nach Zusicherungen durch die Familien freigelassen werden. Grundlage für die Abschiebung ist eine direkte Vereinbarung mit den in Afghanistan herrschenden islamistischen Taliban, die der Bundesregierung regelmäßige Abschiebungen nach Afghanistan ohne Vermittlerstaaten ermöglicht. Vergangene Woche war bekannt geworden, dass Deutschland Abschiebungen nach Afghanistan nicht mehr auf Straftäter oder Gefährder beschränkt. Der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) bestätigte der dpa, der Bund habe die Voraussetzungen dafür geschaffen, "dass zukünftig regelhafte Abschiebungen von Ausreisepflichtigen nach Afghanistan möglich sind". Schwerpunkt Hessens werde weiter die Abschiebung von Straftätern und Gefährdern sein. Am Donnerstag kündigten auch Brandenburg und Sachsen gegenüber der dpa an, die neuen Möglichkeiten zu nutzen. Der Fokus liege aber jeweils weiter auf Straftätern, heißt es. Bundesinnenminister Dobrindt hatte am Freitag eine Ausweitung der Abschiebepraxis nach Afghanistan gegen Kritik verteidigt: "Wer ein Asylverfahren negativ durchlaufen hat, verpflichtend ausreisepflichtig ist, der muss natürlich auch damit rechnen, dass diese Ausreise dann auch erwirkt wird, wenn sie nicht freiwillig vollzogen wird." Kritiker bemängeln, dass die Bundesregierung die Taliban einerseits wegen deren Menschenrechtsverletzungen – insbesondere gegen Frauen – nicht anerkennt, gleichzeitig aber, um Abschiebungen zu ermöglichen, praktische Zugeständnisse macht. Dazu zählt die Erlaubnis zur Entsendung einzelner Diplomaten an die afghanischen Vertretungen in Deutschland, an denen zuvor ausschließlich Diplomaten gearbeitet hatten, die noch von der Vorgängerregierung dorthin entsandt worden waren. Lesen Sie auch: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Bundesregierung durfte Aufnahmeprogramme für schutzbedürftige Afghanen nicht generell beenden. Jetzt müssen Visa erteilt oder Ablehnungen individuell begründet werden .