Datum27.11.2025 12:44
Quellewww.spiegel.de
TLDRDie Bundesnetzagentur hat ein Bußgeldverfahren gegen 1&1 wegen der mangelhaften Umsetzung des 5G-Netzausbaus eingestellt. Statt der geforderten 1000 Mobilfunkmasten waren bis Ende 2022 nur fünf installiert. Ein Gerichtsurteil stellte fest, dass die ursprünglichen Auflagen rechtswidrig waren, da der Einfluss des ehemaligen Verkehrsministers Andreas Scheuer unzulässig war. 1&1 konnte aufgrund von Lieferschwierigkeiten einen Pannenstart erklären. Trotz potenzieller Strafen in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro wird das Verfahren nicht weiterverfolgt.
InhaltTausend Mobilfunkmasten sollten Ende 2022 stehen, tatsächlich waren es nur fünf. Der vermasselte Start des 5G-Netzes wird aber für 1&1 keine Konsequenzen haben. Grund dafür ist ein Ex-Minister. Trotz einer deutlichen Verfehlung seiner Mobilfunk-Ausbauziele stoppt die Bundesnetzagentur ein Bußgeldverfahren gegen den Handynetz-Betreiber 1&1. Die Mobilfunkfirma hatte 2019 erstmals eigene Frequenzen ersteigert und sich damit verpflichtet, bis Ende 2022 mindestens 1000 Antennenstandorte in Betrieb zu nehmen. Zum Stichtag waren tatsächlich fünf in Betrieb, was 1&1 mit Lieferschwierigkeiten eines Infrastruktur-Ausbaupartners begründete. Im Frühjahr 2023 leitete die Bundesnetzagentur Bußgeldverfahren gegen 1&1 ein. Pro Standort, der nicht gebaut worden war, hätte der Firma eine Strafe bis zu 50.000 Euro aufgebrummt werden können. Rein rechnerisch hätte 1&1 also eine Zahlungsaufforderung über knapp 50 Millionen Euro bekommen können. Auch gegen die drei etablierten Netzbetreiber Telekom, Vodafone und O2 hatte die Behörde Verfahren eröffnet, allerdings wegen weit geringerer Verfehlungen. Auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa teilte die Bundesnetzagentur nun mit, dass die Bußgeldverfahren wegen eines Gerichtsurteils "nicht weiterverfolgt" werden. Dabei bezog sich ein Behördensprecher auf ein Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts aus dem Jahr 2024, das kürzlich rechtskräftig geworden ist. Damals befand das Gericht, dass die Auflagen rechtswidrig erarbeitet worden waren – das damals vom CSU-Politiker Andreas Scheuer geführte Bundesverkehrsministerium hätte keinen Einfluss nehmen dürfen, so die Richter. Diese politische Einflussnahme auf die eigentlich unabhängige Behörde führte dazu, dass die Auflagen gekippt wurden. Das Regelwerk muss jetzt rückwirkend neu erarbeitet werden. Die Zuteilung gilt zwar weiterhin – theoretisch hätte die Bundesnetzagentur die Bußgeldverfahren also weiterführen können. Das wird sie aber nicht tun, wie jetzt deutlich wird. Der Sprecher der Bundesnetzagentur wies zudem darauf hin, dass die Auflagen von damals inzwischen weitgehend erfüllt seien. Dank Roaming-Verträgen mit Telefonica und Vodafone konnte das Endkundenangebot von 1&1 schließlich Ende 2023 starten.