Anschlag in Berlin: Dobrindt fordert nach Anschlag auf CSD härteren Umgang mit Gefährdern

Datum28.07.2026 02:55

Quellewww.zeit.de

TLDRNach dem Anschlag auf den Berliner CSD fordert Innenminister Dobrindt Präventivhaft für Gefährder und eine härtere Bestrafung, die nicht unter Jugendstrafrecht fällt. Dies stößt teilweise auf Kritik. Hamburgs Justizsenatorin Gallina mahnt eine Aufarbeitung vor voreiligen rechtspolitischen Schlüssen an und verweist auf bestehende Ermittlungsinstrumente. Der mutmaßliche Attentäter war trotz einer Verurteilung wegen Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat auf Bewährung entlassen worden.

InhaltAlexander Dobrindt will nach dem Angriff eine Präventivhaft für Gefährder einführen. Hamburgs Justizsenatorin verlangt eine Aufarbeitung und warnt vor frühen Forderungen. Nach dem mutmaßlich islamistischen Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sich für einen härteren Umgang mit sogenannten Gefährdern ausgesprochen. Diese dürften "nicht nach Jugendstrafrecht behandelt werden und schon gleich gar nicht auf Bewährung in Freiheit kommen", sagte Dobrindt in der ARD. Eine "Präventivhaft für Gefährder" sei aus seiner Sicht zwingend notwendig. Zuvor hatte Dobrindt sich in der Bild-Zeitung bereits kritisch über die Anwendung des Jugendstrafrechts geäußert und eine bundesweit einheitliche Regelung zur Präventivhaft für Gefährder gefordert. Im Rahmen eines Drei-Punkte-Sicherheitspakets sprach er sich zudem für einen verstärkten Einsatz von elektronischen Fußfesseln aus. Auch andere Unionspolitiker hatten sich zuvor ähnlich geäußert. Der CDU-Innenpolitiker Alexander Throm forderte in der Welt, Bewährungsstrafen für extremistische Gefährder abzuschaffen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat sich für umfassendere Möglichkeiten zur Überwachung sogenannter Gefährder ausgesprochen. Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina hat zurückhaltend auf die jüngsten Vorschläge zu Rechtsverschärfungen reagiert. "Nach diesem schrecklichen islamistischen Anschlag muss aus meiner Sicht eine intensive Aufarbeitung an erster Stelle stehen, bevor wir rechtspolitische Schlüsse daraus ziehen", sagte Gallina, die auch Vorsitzende der Justizministerkonferenz ist, der Funke Mediengruppe. Forderungen ohne eine "intensive Analyse" würden der Lage nicht gerecht. Gallina zufolge gibt es in Deutschland bereits ein breites Set an Instrumenten auf Seiten der Strafverfolgungsbehörden und der Gerichte. "Insofern ist doch erstmal zu klären, ob diese Instrumente auch Anwendung gefunden haben", sagte sie. Zudem bekräftigte sie, dass die richtige Einschätzung von Gefährdungslagen herausfordernd und "immer mit Restunsicherheiten verbunden" sei. Der 21-jährige mutmaßliche Attentäter Abdul B. soll am Wochenende am Rande des CSD mehrere Menschen mit einem Van angefahren und mit einer Stichwaffe angegriffen haben. Eine Frau aus Polen wurde tödlich und weitere 29 Menschen teils lebensgefährlich verletzt. Bei seiner Festnahme am Sonntagabend wurde der Tatverdächtige von Einsatzkräften erschossen. Im Mai hatte ein Jugendschöffengericht den Mann unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu 22 Monaten Jugendstrafe verurteilt. Die Entscheidung über eine Aussetzung dieser Jugendstrafe zur Bewährung wurde für die Dauer von sechs Monaten zurückgestellt. Das Urteil war noch nicht rechtskräftig, weil die Generalstaatsanwaltschaft in Berlin ihrerseits Rechtsmittel einlegte. Das Gericht hob einen Haftbefehl aber auf und der Mann kam vorerst frei. Nach dem Anschlag wurde Kritik an der Entscheidung laut. Eine Sprecherin des Berliner Strafgerichts hat die Aufhebung des Haftbefehls gegen den mutmaßlichen Attentäter vom Mai diesen Jahres verteidigt und als "nicht ungewöhnlich" bezeichnet. Grund dafür sei gewesen, dass das Gericht eine Strafe von einem Jahr und zehn Monaten für tat- und schuldangemessen erachtet habe und die Untersuchungshaft anzurechnen sei.