Datum27.07.2026 19:58
Quellewww.zeit.de
TLDRAb August 2026 ändern sich Bahnbonus-Tickets: Sie werden preissensitiv und können teurer werden. Die EU-KI-Verordnung verpflichtet zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten. Alle Erstklässler erhalten einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Eine neue EU-Verpackungsverordnung limitiert den Einsatz von "Ewigkeitschemikalien" (PFAS) in Lebensmittelverpackungen. Die Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen sinkt. Das "Recht auf Reparatur" für Elektrogeräte verpflichtet Hersteller zur Reparatur und einfacheren Demontage.
InhaltWer mit seinen Bahnbonuspunkten spontan Tickets bucht, muss sich umstellen. Außerdem müssen viele KI-Inhalte gekennzeichnet werden. Das ändert sich für Sie im August. Im August treten eine Reihe von neuen Regelungen in Deutschland in Kraft, die Verbraucherinnen und Verbraucher betreffen. Neben den Bahnbonus-Regelungen und der KI-Kennzeichnung starten das Recht auf Ganztagsbetreuung und das Recht auf Reparatur, außerdem tritt eine neue EU-Verpackungsverordnung in Kraft. Das Wichtigste im Überblick: Wer mit der Deutschen Bahn fährt, kann Bonuspunkte sammeln und diese gegen Prämien eintauschen. Im Prämienshop kann man aus etlichen Prämien auswählen, etwa einen Gartenabfallsack für 2.000 Punkte oder einen Fahrradsattelüberzug für 1.000 Punkte. Mit den Punkten können aber auch neue Bahntickets erworben werden. Bisher kostete eine nationale Freifahrt in der 2. Klasse 1.000 Punkte, in der 1. Klasse 1.500 Punkte, unabhängig davon, wann man die Fahrt buchte. Damit ist ab August Schluss. Wie regulär gekaufte Tickets bekommen auch die Bahnbonus-Tickets dynamische Preise, die von der Auslastung und dem Buchungszeitpunkt abhängen. Im besten Fall werden die Prämientickets dadurch günstiger, Fahrten in der 2. Klasse gibt es ab 750 Punkten, in der 1. Klasse ab 1.250 Punkten. Für Spontane oder in Stoßzeiten kann es aber auch deutlich teurer werden. Bis zu 2.000 Punkte kostet ein Ticket in der 2. Klasse, bis zu 2.500 in der 1. Die Preise für Flextickets, mit denen man sich die Verbindung zum Zielort am Reisetag frei aussuchen kann, steigen um 500 Punkte, auf 2.500 in der 2. und 3.500 in der 1. Klasse. Am 2. August tritt ein Großteil der KI-Verordnung der EU in Kraft. Ab dann gilt eine umfassende, neue Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte. Demnach müssen Nutzerinnen und Nutzer etwa darüber informiert werden, wenn sie direkt mit einem KI-System interagieren, beispielsweise mit einem KI-Chatbot. Die KI-Verordnung existiert bereits seit 2024. Sogenannte Deepfakes, also mit KI erzeugte Bilder, Videos oder Toninhalte, müssen künftig als solche gekennzeichnet sein. Einschränkungen gibt es hier laut Verordnung für Inhalte, die "Teil eines offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen, fiktionalen oder analogen Werks oder Programms" sind. Diese müssten nur in einer Art und Weise gekennzeichnet werden, "die die Darstellung oder den Genuss des Werks nicht beeinträchtigt". Gekennzeichnet werden müssen künftig auch KI-generierte Texte, die veröffentlicht werden, "um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren". Wenn diese Texte allerdings von Menschen redaktionell geprüft werden und eine Person die redaktionelle Verantwortung übernimmt, entfällt diese Kennzeichnungspflicht. Ab 1. August haben alle Erstklässlerinnen und Erstklässler einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in den Schulen. Damit sollen Engpässe in der Kinderbetreuung abgefedert werden, die für Eltern auftreten, wenn ihre Kinder in die Schule kommen. Im August beginnt in den meisten Bundesländern das neue Schuljahr, zuerst sind Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland am 10. August dran. Der Rechtsanspruch soll jährlich um eine Klassenstufe ausgeweitet werden, bis er ab dem Schuljahr 2029/2030 dann für Kinder von der ersten bis zur vierten Klasse gilt. Eltern müssen das jedoch nicht in Anspruch nehmen. Ab dem 12. August gilt eine neue EU-Verpackungsverordnung. Dann dürfen etwa Verpackungen, die in Berührung mit Lebensmitteln kommen, sogenannte PFAS nur noch bis zu bestimmten Grenzwerten enthalten. PFAS steht für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, diese werden auch Ewigkeitschemikalien genannt. Sie können sich im menschlichen Körper ablagern und gelten als gesundheitsschädlich. Außerdem sind in der Verordnung Zielvorgaben enthalten. Bis 2030 muss jeder EU-Mitgliedsstaat das Pro-Kopf-Aufkommen an Verpackungsabfällen um 5 Prozent im Vergleich zu 2018 verringern, bis 2040 um 15 Prozent. Ein Teil der in der Verordnung enthaltenen Regeln gilt erst ab 2030, zum Beispiel eine Mehrwegquote für Getränkeverpackungen. Wer sich eine neue Photovoltaikanlage kauft, bekommt ab August weniger für den Strom, den er ins Netz einspeist. Die sogenannte Einspeisevergütung sinkt nämlich alle sechs Monate. Die genauen Beträge variieren je nach Leistung der Anlage und je nachdem, ob der erzeugte Strom teilweise oder komplett eingespeist wird. Wer schon eine PV-Anlage hat, für den ändert sich allerdings nichts. Ab Inbetriebnahme bleibt die Einspeisevergütung für 20 Jahre gleich. Bereits ab dem 31. Juli gilt das neue Recht auf Reparatur für Elektrogeräte. Mit dem Gesetz setzt Deutschland eine EU-Richtlinie um. Hersteller von Waschmaschinen, Mobiltelefonen, Tablets oder E-Bikes werden damit gesetzlich verpflichtet, ihre Produkte während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis zu reparieren. Je nach Produkt gelten unterschiedliche Zeiträume. Außerdem müssen die Geräte künftig auch so konstruiert sein, dass man sie reparieren kann. Beispielsweise müssen Akkus so verbaut werden, dass sie ausgetauscht werden können. Entscheiden sich Verbraucher für eine Reparatur, obwohl sie auch das Recht auf eine Neulieferung eines kaputten Geräts hätten, verlängert sich die Gewährleistungsfrist von zwei auf drei Jahre. Mit Material der Nachrichtenagenturen dpa und AFP.