Datum27.07.2026 17:48
Quellewww.zeit.de
TLDRNach dem Anschlag in Berlin fordert Bundesinnenminister Dobrindt eine Verschärfung des Umgangs mit extremistischen Gefährdern. Er kritisiert die Anwendung von Jugendstrafrecht bei erwachsenen Gefährdern und plädiert für elektronische Fußfesseln sowie bundesweite Präventivhaftregeln. Die Union unterstützt diese Forderungen und will Bewährungsstrafen für Extremisten abschaffen. Hintergrund ist die frühere Verurteilung des mutmaßlichen Attentäters zu einer Jugendstrafe, gegen die Berufung eingelegt wurde.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Nach Anschlag in Berlin“. Lesen Sie jetzt „Dobrindt: Jugendstrafrecht bei Gefährdern ist inakzeptabel“. Nach dem Anschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) in Berlin hat sich Bundesinnenminister Alexander Dobrindt für einen verschärften Umgang mit sogenannten extremistischen Gefährdern ausgesprochen. So forderte er im Gespräch mit der "Bild" eine Änderung beim Jugendstrafrecht. "Die Anwendung von Jugendstrafrecht bei erwachsenen Gefährdern ist inakzeptabel", sagte der CSU-Politiker. Der 21-jährige mutmaßliche Attentäter Abdul B. war am 12. Mai von einem Jugendgericht am Amtsgericht Tiergarten wegen des versuchten Anschlusses an die Terrormiliz IS zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Die Generalstaatsanwaltschaft forderte eine höhere Strafe und legte Berufung ein. Das Urteil wurde daher nicht rechtskräftig. Das Gericht hob einen bestehenden Haftbefehl auf, "da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt". Dobrindt sprach sich zudem für einen verstärkten Einsatz von elektronischen Fußfesseln und eine bundesweit einheitliche Regelung zur Präventivhaft für Gefährder aus. "Es braucht in ganz Deutschland anwendbare Präventivhaftregeln, um Gefährder aus dem Verkehr zu ziehen", sagte er der "Bild". Ähnliche Forderungen kommen auch aus der Unionsfraktion im Bundestag. Der CDU-Innenpolitiker Alexander Throm forderte in der "Welt", Bewährungsstrafen für extremistische Gefährder abzuschaffen. "Ein Extremist, ein Islamist, der deshalb zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird, darf nicht auf Bewährung auf freien Fuß", sagte Throm. © dpa-infocom, dpa:260727-930-446491/1