Datum27.07.2026 17:37
Quellewww.zeit.de
TLDRNach dem Anschlag in Berlin sind in Rheinland-Pfalz zwölf Personen als Gefährder eingestuft worden, drei davon befinden sich in Haft. Die Zahl der Gefährder in Rheinland-Pfalz schwankt seit Jahren geringfügig. Der Anschlag in Berlin, bei dem eine Frau getötet und 29 Menschen verletzt wurden, hat die Bedrohungslage durch islamistischen Terrorismus bestätigt. Bundespolitisch wird die Beschränkung der Bewegungsfreiheit von Gefährdern geprüft.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Nach dem Anschlag in Berlin“. Lesen Sie jetzt „Zwölf Personen in Rheinland-Pfalz als Gefährder eingestuft“. In Rheinland-Pfalz hat die Polizei aktuell zwölf Personen als Gefährder eingestuft. In Haft befänden sich drei, teilte das Innenministerium in Mainz auf Anfrage mit. Besonders große Schwankungen gab es bei der Zahl der Gefährder in Rheinland-Pfalz in den vergangenen Jahren nicht. Sie lag 2025 bei 13, im Jahr davor bei 15 und 2023 bei 11. Das Thema Gefährder ist nach dem mutmaßlich islamistischen Terroranschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) in Berlin wieder im Fokus. Dort hatte nach den bisherigen Erkenntnissen ein 21-jähriger Deutscher mit libanesischen Wurzeln und Verbindungen zum islamistischen Terror am Rande des CSD am Samstagabend Menschen mit einem Van angefahren und mit einer Stichwaffe angegriffen. Eine Frau aus Polen wurde getötet, weitere 29 Menschen erlitten teils lebensgefährliche Verletzungen. Bei seiner Festnahme am Sonntagabend wurde der mutmaßliche Attentäter Abdul B. von Einsatzkräften erschossen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) lässt prüfen, wie die Bewegungsfreiheit potenzieller Gefährder beschränkt werden kann. Das Bundesinnenministerium erarbeitet eine Stellungnahme, die in den nächsten Tagen vorliegen solle. Vom Innenministerium in Mainz hieß es, die abstrakte Bedrohung insbesondere durch den islamistischen Terrorismus sei bundesweit anhaltend hoch. "Der Anschlag in Berlin hat diese Einschätzung der Sicherheitsbehörden in tragischer Weise bestätigt." Für CSD-Veranstaltungen in Rheinland-Pfalz erfolge eine Gefährdungsbewertung des Landeskriminalamtes, ergänzt um eine konkrete örtliche Bewertung der Lage durch die jeweiligen Polizeipräsidien. © dpa-infocom, dpa:260727-930-446451/1