Debatte über Konsequenzen: Poseck: Bei Terror sollte Erwachsenenstrafrecht gelten

Datum27.07.2026 14:35

Quellewww.zeit.de

TLDRHessens Innenminister Roman Poseck fordert, dass auf Terrorakte das Erwachsenenstrafrecht angewendet werden soll, auch wenn der Täter noch jung ist. Er kritisiert, dass der Berliner Terrorverdächtige trotz Vorgeschichte und Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat auf freiem Fuß war. Der 21-Jährige wurde bei seiner Festnahme erschossen. Poseck betont die Notwendigkeit von Konsequenz und Härte des Erwachsenenstrafrechts bei terroristischen Taten.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Debatte über Konsequenzen“. Lesen Sie jetzt „Poseck: Bei Terror sollte Erwachsenenstrafrecht gelten“. Hessens Innenminister Roman Poseck hat Unverständnis darüber geäußert, dass der Berliner Terrorverdächtige Abdul B. auf freiem Fuß war. "Es kann aus meiner Sicht nicht richtig sein, dass Heranwachsende wegen terroristischer Taten die Milde des Jugendstrafrechts erfahren", erklärte der CDU-Politiker in Wiesbaden.  Hier brauche es die Konsequenz und Härte des Erwachsenenstrafrechts. "Ich schließe mich den Stimmen an, die es nicht nachvollziehen können, dass der Berliner Täter trotz seiner Vorgeschichte auf freiem Fuß war." Nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag am Rande des Christopher Street Day (CSD) in Berlin war der 21 Jahre alte mutmaßliche Täter am Sonntag bei einem Polizeieinsatz zu seiner Festnahme erschossen. Laut Generalstaatsanwaltschaft war er nach vergeblichen Versuchen, sich der Terrororganisation IS in Syrien anzuschließen, im November 2025 am Flughafen BER festgenommen worden.  Nach längerer Untersuchungshaft wurde er am 12. Mai von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten zu 22 Monaten Jugendstrafe verurteilt - unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.  Die Entscheidung über eine Aussetzung dieser Jugendstrafe zur Bewährung wurde demnach für die Dauer von sechs Monaten zurückgestellt. Das Urteil war noch nicht rechtskräftig, weil die Generalstaatsstaatsanwaltschaft Berlin Rechtsmittel einlegte. Das Gericht hob einen Haftbefehl aber auf und der Mann kam frei. Auf die Sicherheitslage in Hessen habe das Berliner Attentat keine unmittelbaren Auswirkungen, bekräftigte Poseck. Dennoch seien die Polizeipräsidien für öffentliche Großveranstaltungen sensibilisiert worden. "Auch wenn es absolute Sicherheit nicht geben kann, bin ich zuversichtlich, dass wir in Hessen weiter sichere Veranstaltungen gewährleisten können", ergänzte der Minister. Dies gelte auch für anstehende CSD-Veranstaltungen, die zum Beispiel in Fulda und Darmstadt geplant seien. © dpa-infocom, dpa:260727-930-445404/1