Datum27.07.2026 09:12
Quellewww.zeit.de
TLDRNach einem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag am Rande des CSD wirft Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg das Jugendstrafrecht auf den Prüfstand. Sie regt eine Überprüfung an, ob die aktuellen gesetzlichen Maßstäbe noch zeitgemäß sind, da Täter in solchen Fällen unter dem Erwachsenenstrafrecht härter bestraft würden. Der Tatverdächtige war wegen Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Jugendstrafe verurteilt worden, deren Bewährung ausgesetzt wurde. Der Regierende Bürgermeister kritisierte die Entscheidung der Justiz.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Noch zeitgemäß?“. Lesen Sie jetzt „Justizsenatorin: Jugendstrafrecht nach CSD-Anschlag im Fokus“. Nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) sieht Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg das Jugendstrafrecht auf dem Prüfstand. "Wir müssen grundsätzlich schauen, ob die gesetzlichen Maßstäbe, die wir aktuell haben zur Anwendung des Jugendstrafrechts, ob diese Maßstäbe noch zeitgemäß sind", sagte die CDU-Politikerin im ARD-"Morgenmagazin". Ähnlich hatte sie sich im Checkpoint des "Tagesspiegel" am Sonntagabend geäußert. "Nach diesem Anschlag ziehe ich die Konsequenz, dass genau in solchen Fällen in der Tat die Täter härter zu bestrafen sind. Wir hatten vergleichbare Fälle. Und härter zu bestrafen wären sie, wenn man das Erwachsenenstrafrecht anwenden würde." Ob es eine falsche Entscheidung gewesen sei, bei dem Tatverdächtigen das Jugendstrafrecht anzuwenden, könne man so nicht sagen, sagte Badenberg. "Das Gericht entscheidet nach der Auswertung der vorliegenden Erkenntnisse, ob bei einem Heranwachsenden das Jugendstrafrecht oder das Erwachsenenstrafrecht anwendbar ist." Die Union fordere schon seit langem eine unabhängige wissenschaftliche Studie dazu, ob die Maßstäbe noch dem heutigen Stand der Entwicklungsforschung entsprechen. Laut Generalstaatsanwaltschaft war der Tatverdächtige nach vergeblichen Versuchen, sich der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) in Syrien anzuschließen, im November 2025 bei seiner Rückkehr am Hauptstadtflughafen BER festgenommen worden. Nach längerer Untersuchungshaft wurde der Tatverdächtige im Mai von einem Jugendschöffengericht zu 22 Monaten Jugendstrafe verurteilt - unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Die Entscheidung über eine Aussetzung dieser Jugendstrafe zur Bewährung wurde demnach für die Dauer von sechs Monaten zurückgestellt. Zuvor hatte sich Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner verwundert über die Justiz im Umgang mit dem Tatverdächtigen geäußert. "Er wurde verurteilt (...) nach Jugendstrafrecht", hatte der CDU-Politiker in der RBB-"Abendschau" gesagt. "Und dann wurde leider durch das Gericht eine Bewährungsstrafe ausgegeben. Und ich will das nicht bewerten, das ist die Unabhängigkeit der Justiz, aber mir fehlen da schon die Worte." © dpa-infocom, dpa:260727-930-443523/1