Datum27.07.2026 06:47
Quellewww.zeit.de
TLDREltern- und Schülervertreter fordern eine unabhängige Meldestelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten von Lehrkräften. Bisherige schulinterne Anlaufstellen wie Vertrauenslehrer werden als nicht ausreichend angesehen, da sie hierarchische Abhängigkeiten aufweisen. Die Verbände kritisieren, dass unangemessenes, übergriffiges und sogar sexuell missbräuchliches Verhalten von Schulpersonal oft vertuscht wird. Eine externe, vertrauliche und niedrigschwellige Meldestelle, auch digital verfügbar, soll Betroffenen und Hinweisgebern Schutz bieten und das Melden erleichtern.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Schüler und Eltern“. Lesen Sie jetzt „Fehlverhalten von Lehrkräften – Meldestelle gefordert“. Zum besseren Schutz von Schulkindern fordern Eltern- und Schülervertreter eine neue Meldestelle. Es brauche eine unabhängige Meldestelle außerhalb schulischer Einrichtungen, teilten der Landeseltern- und Landesschülerrat gemeinsam mit. Bisherige Angebote in diese Richtung, etwa über Vertrauenslehrer und -lehrerinnen könnten an Grenzen stoßen, etwa weil die Vertrauenspersonen selbst Lehrkräfte sind. "Trotz bestehender Schutzstrukturen kommt es im schulischen Alltag – auch in Niedersachsen – manchmal zu unangemessenem und übergriffigem Verhalten von Beschäftigten gegenüber Schülerinnen und Schülern", hieß es von den beiden Verbänden. Es gehe um verbale Grenzüberschreitungen oder körperliche Übergriffe bis hin zu sexuellem Missbrauch. "Bestehende hierarchische Abhängigkeitsverhältnisse innerhalb der Schule führen mitunter dazu, dass Fehlverhalten durch informelle oder formelle Mechanismen gedeckt wird", hieß es in einer Mitteilung weiter. Betroffene und Hinweisgebende müssten unterdessen Nachteile befürchten oder würden sich schlicht nicht trauen, sich zu äußern. Die Verbände fordern daher eine Meldestelle, an die sich Schüler und Eltern vertraulich wenden können, um Fehlverhalten von Lehrkräften und anderen schulischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zu melden. Denkbar seien etwa eine unabhängige Landesstelle oder ein Beauftragter. Das Angebot müsse niedrigschwellig und auch digital und mobil verfügbar sein. © dpa-infocom, dpa:260727-930-443201/1