Terrorismus: Ermittler: Abdul B. wollte sich im Ausland IS anschließen

Datum26.07.2026 17:50

Quellewww.zeit.de

TLDRDer mutmaßliche Täter eines Anschlags am Rande des Berliner CSD, Abdul B., versuchte mehrfach, sich im Ausland dem IS anzuschließen. Nach gescheiterten Ausreiseversuchen über die Türkei nach Mauretanien reiste er in den Libanon, um nach Syrien zu gelangen. Dort wurde er verhaftet und zu drei Monaten Haft verurteilt. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland wurde er erneut festgenommen und im Mai 2025 zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Die Generalstaatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Terrorismus“. Lesen Sie jetzt „Ermittler: Abdul B. wollte sich im Ausland IS anschließen“. Der mutmaßliche Täter des Anschlags am Rande der Berliner CSD hat im vergangenen Jahr mehrmals versucht, sich im Ausland dem bewaffneten Kampf der Terrormiliz Islamischer Staat anzuschließen. Das teilte die Berliner Generalstaatsanwaltschaft mit. Demnach versuchte Abdul B. erfolglos, über die Türkei nach Mauretanien auszureisen. Wenig später reiste er dann über die Türkei in den Libanon, "um von dort aus nach Syrien zu gelangen und sich dem IS anzuschließen", hieß es in der Mitteilung.  Im Libanon soll er zu mehreren Personen Kontakt aufgenommen haben, die möglicherweise Mitglieder des IS waren. "Zumindest ging Abdul B. mutmaßlich davon aus", teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit. Am 24. Juli 2025 sei er im Libanon festgenommen und dort in Untersuchungshaft genommen worden. Ein Militärgericht habe ihn dort "unter anderem wegen Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten" zu drei Monaten Haft verurteilt. Nach seiner Haftentlassung sei Abdul B. am 17. November 2025 nach Deutschland zurückgekehrt und noch am Flughafen BER erneut festgenommen worden.  Abdul B. war dann monatelang in Untersuchungshaft in Deutschland, ehe er am 12. Mai von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten "wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in einem Fall sowie der Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares Verbot nach dem Vereinsgesetz in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten", verurteilt wurde. Das Gericht hob demnach einen bestehenden Haftbefehl auf, "da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt". Die Verurteilung ist nicht rechtskräftig, da die Generalstaatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat. "Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine höhere,nicht mehr bewährungsfähige Jugendstrafe sowie die Aufrechterhaltung des Haftbefehls beantragt", teilte sie mit. In der Verhandlung zeigte sich Abdul B. der Mitteilung zufolge "überwiegend geständig" und distanzierte sich vom IS. © dpa-infocom, dpa:260726-930-441804/1