Datum25.07.2026 13:03
Quellewww.zeit.de
TLDRMecklenburg-Vorpommerns Bildungsministerin Simone Oldenburg kritisiert geplante bundesweite Qualitätsstandards für Kindertagesstätten. Sie begrüßt die Ziele, warnt jedoch vor zusätzlichen finanziellen Belastungen für die Länder. Oldenburg fordert die Beibehaltung der bisherigen Bundesmittel (rund zwei Milliarden Euro jährlich), um die Qualität und Ausstattung von Kitas sicherzustellen. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem Sprachstands-Erhebungen, Fördermaßnahmen und personelle Mindeststandards vor. Oldenburg betont, dass neue Aufgaben auch dauerhaft finanziert werden müssen und sieht den Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form als nicht zustimmungsfähig für ihr Bundesland an.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Kinderbetreuung“. Lesen Sie jetzt „Kita-Gesetz: Oldenburg warnt vor Belastungen der Länder“. Mecklenburg-Vorpommerns Bildungsministerin Simone Oldenburg (Linke) hat vor Belastungen der Länder durch vom Bund geplante neue Qualitätsstandards in der Kindertagesbetreuung gewarnt. Zwar sei das vom Bundesbildungsministerium verfolgte Ziel, die Startchancen der Kinder und die Kita-Qualität zu verbessern, ausdrücklich zu begrüßen, sagte die Linken-Politikerin. "Aber neue bundesweite Qualitätsstandards dürfen nicht zulasten der Länder und Kommunen eingeführt werden." Die geplante Ablösung des bisherigen Kita-Qualitätsgesetzes dürfe nicht zu einer Reduzierung der finanziellen Beteiligung des Bundes führen. "Die Mittel von rund zwei Milliarden Euro jährlich müssen auch künftig verlässlich zur Verfügung stehen, damit die Länder die Qualität in den Einrichtungen weiterentwickeln und eine auskömmliche Ausstattung sicherstellen können", sagte Oldenburg. Nach Angaben ihres Ministeriums sieht der Gesetzentwurf zum geplanten Kita-Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz unter anderem verpflichtende Erhebungen des Sprach- und Entwicklungsstandes, zusätzliche Fördermaßnahmen für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf, personelle Mindeststandards sowie ein bundesweites Monitoring vor. Wer neue Aufgaben vorgebe, müsse auch dauerhaft für deren Finanzierung sorgen, sagte Oldenburg. "In der vorliegenden Form ist das Gesetz für Mecklenburg-Vorpommern nicht zustimmungsfähig." © dpa-infocom, dpa:260725-930-436645/1