Nach Teil-Legalisierung: Mehr Cannabis-Clubs in Sachsen

Datum25.07.2026 06:00

Quellewww.zeit.de

TLDRSachsens Cannabis-Clubs nehmen zu: Im ersten Halbjahr 2024 erteilte die Landesdirektion fünf neue Erlaubnisse, was die Gesamtzahl auf 29 erhöht, von denen 21 bereits aktiv sind. Die meisten Clubs konzentrieren sich auf Städte, insbesondere Leipzig. Seit Juli 2024 erlaubt das Cannabisgesetz gemeinschaftlichen Anbau in Vereinen für den Eigenkonsum der Mitglieder, unter Einhaltung strenger Vorschriften.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Nach Teil-Legalisierung“. Lesen Sie jetzt „Mehr Cannabis-Clubs in Sachsen“. In Sachsen gibt es immer mehr Cannabis-Clubs. Fünf Anbauvereinigungen hat die Landesdirektion im ersten Halbjahr 2026 eine Erlaubnis erteilt, davon zwei in Chemnitz, zwei in Leipzig und einer im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, wie die Behörde auf Anfrage mitteilte. Damit sind es demnach sachsenweit 29 Clubs, von denen 21 bereits Cannabis anbauen. Regional konzentrieren sich die Clubs vor allem auf die Kreisfreien Städte (18), dort besonders in Leipzig (8). Unter den Landkreisen liegt Görlitz mit vier Anbauvereinigungen vorn. In vier von zehn Landkreisen wurden bisher keine Erlaubnisse erteilt: Bautzen, Leipzig, Mittel- und Nordsachsen. Die Mitgliederzahlen der Vereinigungen variieren zwischen 27 und 480. Maximal 500 dürfen es den gesetzlichen Vorgaben zufolge sein. Wie groß ihre Ernte in diesem Jahr ausfällt, lässt sich laut Landesdirektion noch nicht absehen. 2025 betrug die Anbaumenge insgesamt 340 Kilogramm. Ein Jahr zuvor waren es lediglich 680 Gramm gewesen, damals hatte nur ein Verein den Anbau aufgenommen.  Zum April 2024 wurde mit dem Cannabisgesetz grundsätzlich der Besitz und Eigenanbau begrenzter Mengen an Cannabis für Volljährige erlaubt. Seit Juli 2024 darf Cannabis auch in speziellen Vereinen gemeinschaftlich angebaut und an Mitglieder abgegeben werden. Der Konsum in den Räumen der Anbauvereinigungen ist nicht erlaubt. Der Anbau in diesen Vereinigungen dient ausschließlich der Versorgung der Mitglieder zum Eigenkonsum. Die Erlaubnis für die Anbauvereinigungen ist auf festgelegte jährliche Eigenanbau- und Weitergabemengen beschränkt. Sie ergeben sich daraus, wie viel Cannabis für die Deckung des Eigenbedarfs der Mitglieder der Anbauvereinigung für den Eigenkonsum erforderlich ist. Zu den weiteren Vorgaben für die Anbauvereine gehört unter anderem einen Mindestabstand von 200 Metern um den Eingangsbereich von Schulen, Spielplätzen und Kinder- und Jugendeinrichtungen. © dpa-infocom, dpa:260725-930-435737/1