Datum25.07.2026 01:06
Quellewww.spiegel.de
TLDRZwei US-Unternehmen klagen gegen Trumps neue Zölle auf Waren aus 60 Ländern. Sie argumentieren, dass die Zölle die Befugnisse des Präsidenten überschreiten und detailliertere Nachweise für Zwangsarbeit erfordern. Eine gemeinnützige Rechtsgruppe, die bereits zuvor erfolgreich gegen Zollrunden geklagt hatte, unterstützt die Kläger. Die Trump-Regierung begründet die Zölle mit der angeblichen unzureichenden Bekämpfung von Zwangsarbeit durch die betroffenen Länder. Der Oberste Gerichtshof hatte zuvor ähnliche Zollpolitik Trumps gestoppt.
InhaltDer Supreme Court hat Donald Trumps Zollpolitik schon einmal gestoppt. Doch der US-Präsident macht mit neuen Begründungen einfach weiter. Zwei US-Unternehmen wollen sich das nicht bieten lassen. Zwei US-Kleinunternehmen ziehen gegen die jüngsten Zölle von Präsident Donald Trump auf Waren aus 60 Partnerländern vor Gericht. Die neue Politik gehe wie die meisten früheren Zölle Trumps über die Befugnisse des Präsidenten zur Besteuerung von Importen hinaus, hieß es in der am Freitag beim US-Handelsgericht in New York eingereichten Klageschrift. Für eine rechtliche Rechtfertigung seien detailliertere, länderspezifische Feststellungen zum Thema "Zwangsarbeit" erforderlich. Die Kläger werden von einer gemeinnützigen Rechtsgruppe unterstützt, die bereits erfolgreich gegen frühere Zollrunden geklagt hatte. Die Trump-Regierung hatte am Freitag neue Zölle von zehn und 12,5 Prozent auf Waren aus 60 Handelspartnern, darunter auch die Europäische Union, verhängt. Zur Begründung hieß es, die Länder unternähmen nicht genug, um den Export von mit Zwangsarbeit hergestellten Waren zu unterbinden (mehr hier). Die neuen Abgaben wurden angekündigt, als ein vorübergehender weltweiter Zoll von zehn Prozent auslief. Die Zölle vom Freitag wurden nach Absatz 301 des Handelsgesetzes von 1974 verhängt, der zur Bekämpfung unfairer oder diskriminierender Wirtschaftspraktiken anderer Nationen dient. Zölle sind eine zentrale Säule der Außenpolitik Trumps. Der Oberste Gerichtshof der USA hatte jedoch am 20. Februar gegen die meisten der weitreichendsten Zölle Trumps entschieden. Die Richter befanden, dass das Gesetz über internationale wirtschaftliche Notstandsbefugnisse (IEEPA) den Präsidenten nicht zu einseitig verhängten Zöllen ermächtige. Die Kläger argumentieren nun, dass Zölle nach Absatz 301 in der Vergangenheit gezielt auf bestimmte Nationen und Industrien ausgerichtet waren. Trumps pauschaler Ansatz habe hingegen kein historisches Vorbild. Für die Europäische Union, Japan, Südkorea, die Schweiz und Taiwan wurden bei den neuen Zöllen Sätze festgelegt, die zusammen mit bestehenden Zöllen eine Gesamtbelastung von zehn oder 12,5 Prozent ergeben. Ein Satz von zehn Prozent gilt für Waren aus Argentinien, Bangladesch, Ecuador, El Salvador, Großbritannien, Guatemala, Honduras, Indien, Indonesien, Jordanien, Kambodscha, Kanada, Malaysia, Mexiko, Pakistan, Sri Lanka sowie Trinidad und Tobago. Die übrigen 38 Länder, darunter China und Vietnam, wurden mit 12,5 Prozent belegt. Mit einer herben Niederlage für Donald Trump beendet der Supreme Court in den USA seine Sitzungsperiode. Doch das Urteil kann nicht darüber hinwegtäuschen: Der Präsident baut seine Macht aus.