Datum24.07.2026 22:41
Quellewww.spiegel.de
TLDRChefankläger Karim Khan wird vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) abberufen. Die Mitgliedstaaten stimmten mit Mehrheit dafür, Khan nach Vorwürfen sexueller Übergriffe und Machtmissbrauchs durch eine Mitarbeiterin zu entlassen. Khan weist die Anschuldigungen zurück. Die Sondersitzung fand in New York statt.
InhaltEr soll eine Mitarbeiterin intim berührt und ihr seine Zunge ins Ohr gesteckt haben: Karim Khan, Chefankläger am Internationalen Strafgerichtshof, sieht sich mit schweren Vorwürfen konfrontiert. Nun verliert er sein Amt. Die Mitgliedstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) haben bei einer Sondersitzung in New York für die Abberufung von Karim Khan als Chefankläger gestimmt. Die Delegierten entschieden demnach mit absoluter Mehrheit in einer geheimen Wahl: Von den 125 Mitgliedstaaten votierten 82 für Khans Absetzung. Khan war seit 2021 Chefankläger des IStGH und hatte unter anderem einen Haftbefehl gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanyahu wegen mutmaßlicher Verbrechen im Gazakrieg beantragt. Im Juni wurde er suspendiert. Eine Mitarbeiterin wirft ihm sexuelle Übergriffe und Machtmissbrauch vor. Khan soll sie gegen ihren Willen begrapscht haben, erklärte die Frau jüngst in einem CNN-Interview. Sie schilderte darin etwa einen Vorfall in Kolumbien, bei dem er in ihr Hotelzimmer kam. Während sie vorgab, zu schlafen, soll er sie demnach an intimen Stellen berührt haben; danach habe er angefangen, seine Hand in ihre Leggings zu schieben und ihr seine Zunge ins Ohr zu stecken, so die Frau. Der britische Jurist weist alle Anschuldigungen zurück. Sie waren erstmals 2024 bekannt geworden; die seit zwei Jahren schwelende Affäre hat das Gericht mit Sitz in Den Haag schwer belastet und dessen internationalem Ansehen geschadet. Eine Kommission der Uno hatte die Vorwürfe gegen Khan untersucht und Ende 2025 dem Gericht ihren Bericht übergeben. Laut Medienberichten sah die Kommission es als erwiesen an, dass Khan "nicht einvernehmlichen sexuellen Kontakt" mit einer Mitarbeiterin hatte. Doch ein Gutachten von drei Richtern stellte Mängel bei der Uno-Untersuchung fest. Sie habe etwa die Glaubwürdigkeit der Zeugen nicht ausreichend untersucht. Nach Angaben von Khans Anwälten kam das Gremium zu dem Ergebnis, dass "kein Fehlverhalten oder eine Pflichtverletzung" nachgewiesen worden sei. Doch die Vertreter im Präsidium der Vertragsstaatenkonferenz entschieden anders und suspendierten Khan. Warum der Fall den IStGH in seine vielleicht schwerste Krise stürzte, lesen Sie hier.