Risse an tragenden Teilen: Einsturzgefahr: Behörde untersagt Nutzung eines Wohnhauses

Datum24.07.2026 13:22

Quellewww.zeit.de

TLDREin Wohnhaus in Hamburg Altona wurde wegen massiver Risse an tragenden Teilen, die auf Einsturzgefahr hindeuten, von der Behörde gesperrt. 14 Bewohner wurden evakuiert und das Gebäude abgestützt. Die Nutzung des betroffenen Hauses sowie eines Nachbargebäudes wurde untersagt. Die Unterkunft der Bewohner ist Sache des Vermieters, kurzfristige Unterbringungsmöglichkeiten sind verfügbar, falls nötig.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Risse an tragenden Teilen“. Lesen Sie jetzt „Einsturzgefahr: Behörde untersagt Nutzung eines Wohnhauses“. Die Bewohner eines einsturzgefährdeten Hauses in Hamburg-Altona müssen sich wohl auf eine längere Ersatzunterbringung einstellen. Das Betreten des Hauses in der Holstenstraße 195/197 sowie eines Nachbargebäudes sei weiter untersagt, sagte eine Sprecherin des Bezirksamts Altona der Deutsche Presse-Agentur.  "Vor diesem Hintergrund wird das Bezirksamt kurzfristig eine sogenannte Nutzungsuntersagung sowohl für das Gebäude Holstenstraße 195/197 als auch für das benachbarte Gebäude Holstenstraße 199 aussprechen, da dieses im Falle eines Einsturzes ebenfalls betroffen sein könnte." Die Feuerwehr hatte bereits am Donnerstag 14 Bewohner aus dem fünfgeschossigen Haus in Sicherheit gebracht, nachdem an tragenden Teilen des 1894 erbauten Gebäudes massive Risse entdeckt worden waren. Gemeinsam mit dem Technischen Hilfswerk war das Haus abgestützt worden. "Heute haben Mitarbeitende der Bauprüfabteilung gemeinsam mit der Polizei die Absperrmaßnahmen des öffentlichen Raums vor Ort erneut überprüft und bestätigt", sagte die Sprecherin. Für die kurzfristige Unterbringung der Bewohner sei die Fachstelle für Wohnungsnotfälle des Bezirksamts Altona zuständig. Bis Freitagmittag hätten sich dort aber keine Bewohner gemeldet. "Es ist daher davon auszugehen, dass eigenständig Lösungen für eine Unterbringung gefunden wurden", sagte sie.  Grundsätzlich sei aber der Vermieter verpflichtet, im Schadensfall Ersatzwohnraum anzubieten oder entstehende Mehrkosten zu übernehmen. © dpa-infocom, dpa:260724-930-432404/1