Datum24.07.2026 11:18
Quellewww.zeit.de
TLDREin junger Mann, der während der EM 2024 auf dem Dortmunder Stadiondach kletterte, hat sich gerichtlich auf die Zahlung von 7.000 Euro an Polizeikosten geeinigt. Ursprünglich forderte die Polizei über 12.000 Euro für den Einsatz von 108 Beamten, SEK und einem Hubschrauber. Der Mann, der dies zur Anfertigung von Fotos tat, bedauerte die Aktion. Er musste zudem zusichern, in NRW nicht mehr illegal zu klettern, andernfalls droht die Nachzahlung der vollen Summe.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Gerichtliche Einigung“. Lesen Sie jetzt „EM-Stadionkletterer zahlt 7.000 Euro an Polizeikosten“. Gut zwei Jahre nach seiner Klettertour durch die Dachkonstruktion des Dortmunder Fußball-Stadions beim EM-Achtelfinale zahlt ein junger Mann 7.000 Euro an Polizeikosten. Das ist laut Verwaltungsgericht Gelsenkirchen das Ergebnis einer Mediation. Die Polizei Dortmund hatte ursprünglich einen Bescheid über mehr als 12.000 Euro verschickt. Der damals 21 Jahre alte Osnabrücker war beim EM-Achtelfinale zwischen Deutschland und Dänemark am 29. Juni 2024 unter dem Stadiondach entdeckt worden. Er war nach eigenen Angaben bereits am Vorabend hinaufgeklettert, um Fotos zu machen. Die Polizei setzte 108 Beamte und unter anderem ein Spezialeinsatzkommando (SEK) sowie einen Hubschrauber ein. Die Kosten sollte der "Roofer" zahlen, der klagte aber dagegen. Vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einigte man sich nun in der nicht öffentlichen Mediation auf den geringeren Betrag. "Meinem Mandanten tut das alles leid, er wollte niemanden erschrecken", sagte Verteidiger Roman von Alvensleben der dpa: "Er hatte die Folgen nicht bedacht und bereut die Aktion." Sein Mandant habe nur ein schönes Foto von dem vollen Stadion anfertigen wollen. Die Polizei hat die Einsicht des "Roofers" laut Gericht "wohlwollend" zur Kenntnis genommen. Der junge Mann hat sich im Zuge der Mediation auch verpflichtet, in NRW nicht mehr illegal auf Gebäude zu klettern. Würde er dabei doch erwischt, wäre der ursprüngliche Betrag von 12.076,93 Euro fällig. Eigentlich müsste sich der junge Mann am 31. Juli noch wegen Hausfriedensbruchs vor dem Amtsgericht Dortmund verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte einen Strafbefehl beantragt, gegen den der Kletterer aber Einspruch erhoben hatte. Anwalt von Alvensleben will den Einspruch nun zurückziehen und "den Rechtsfrieden damit wiederherstellen". So käme es doch nicht zum Prozess und der Osnabrücker würde noch eine Geldstrafe zahlen. © dpa-infocom, dpa:260724-930-431498/1