Bandenkriminalität: Geldautomaten gesprengt - fast sieben Jahre Haft

Datum23.07.2026 18:24

Quellewww.zeit.de

TLDREin mutmaßliches Mitglied einer Bande von Geldautomaten-Sprengern wurde zu fast sieben Jahren Haft verurteilt. Ihm wurde schwerer Bandendiebstahl und Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion vorgeworfen. Der 31-Jährige gestand seine Beteiligung an drei Taten, bei denen Sprengstoff eingesetzt wurde und Beute gemacht wurde. Er behauptete, von anderen angeworben worden zu sein, die das Material bereitstellten. Die Bande soll aus Moldau stammen und über 20 Angriffe verübt haben. Das Urteil schließt eine frühere Haftstrafe mit ein und ist noch nicht rechtskräftig.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Bandenkriminalität“. Lesen Sie jetzt „Geldautomaten gesprengt - fast sieben Jahre Haft“. Ein mutmaßliches Mitglied einer Bande von Geldautomaten-Sprengern ist zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und elf Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach den 31-Jährigen des schweren Bandendiebstahls sowie des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion schuldig. Zudem wurde die Einziehung von insgesamt rund 87.000 Euro angeordnet. In das Urteil wurde eine frühere Strafe gegen den Angeklagten wegen ähnlicher Taten einbezogen.  Der 31-Jährigen sei an drei Taten zwischen dem 18. Mai 2024 und dem 24. Januar 2025 beteiligt gewesen, bei denen Sprengstoff eingesetzt worden war, sagte die Vorsitzende Richterin. Es habe sich um gefährliche Taten gehandelt - "die Druckwelle war von keinem der Täter beherrschbar". I Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn gestanden. Er sei von anderen Männern angeworben worden, sie hätten "schnelles Geld versprochen" und das bei den Sprengungen eingesetzte Material beschafft, erklärte er. Der 31-Jährige soll laut Ermittlungen als Teil einer größeren, aus der Republik Moldau stammenden Gruppierung agiert haben. Dieser Bande werden Taten in Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Hessen zugeordnet - insgesamt mehr als 20 Angriffe auf Geldautomaten, so ein Ermittler.  Im aktuellen Prozess ging es um Angriffe auf Geldautomaten in den Berliner Stadtteilen Lichtenberg und Marzahn. In zwei Fällen hätten die Täter insgesamt rund 32.000 Euro erbeutet, im dritten Fall sei es bei einem Versuch geblieben. Der Angeklagte wurde im August 2025 in einem ersten Prozess zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt - die Entscheidung ist rechtskräftig. Das Gericht ordnete damals zudem die Einziehung von Wertersatz in Höhe von knapp 66.000 Euro an.  Der nun verhängten Gesamtstrafe ging eine Verständigung der Prozessbeteiligten voraus. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. © dpa-infocom, dpa:260723-930-428771/1