Datum23.07.2026 17:29
Quellewww.spiegel.de
TLDRAn einer Karlsruher Grundschule mussten Erstklässler auf Anweisung einer Lehrkraft einen Fäkalien-Vorfall auf der Schultoilette mit Klopapier beseitigen. Dies führte zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Lehrkraft, die vom Regierungspräsidium Karlsruhe kritisiert wurde. Der Landesschülerbeirat fordert dringend Schulungen für Lehrkräfte, um solche demütigenden Vorfälle und eine Gefährdung des kindlichen Wohlbefindens zu verhindern.
InhaltDas Klo ist verdreckt. Der Schuldige meldet sich nicht. Was macht der Lehrer? Laut einem Medienbericht lässt er die Jungs mit einem Stück Klopapier ein Stück Stuhlgang aufsammeln und in die Kloschüssel werfen. Eine Grundschule in Karlsruhe ist wegen einer Fäkalien-Angelegenheit in den Fokus der Behörden geraten: Erstklässler mussten einem Bericht der "Badischen Neuesten Nachrichten" zufolge gemeinsam den Kothaufen eines Klassenkameraden in einer Toilette beseitigen, nachdem sich der eigentliche Verursacher auf Nachfrage der Lehrkraft nicht gemeldet hatte. Jeder Junge habe daraufhin mit einem Stück Klopapier ein Stück Stuhlgang aufnehmen und in die Kloschüssel werfen müssen, berichtet die Zeitung unter Berufung auf zwei Väter der Grundschulkinder. Das Regierungspräsidium Karlsruhe bestätigte den Vorgang und äußerte gleichzeitig Kritik am Vorgehen der Lehrkraft. "Nach unserem Kenntnisstand kam es im Zuge des Besuchs einer Grundschulklasse im Waldklassenzimmer zu dem Vorfall, dass beim Verlassen festgestellt wurde, dass eine Toilette verunreinigt wurde. Die begleitende Lehrkraft hat dann zusammen mit den männlichen Schülern unter Zuhilfenahme von Toilettenpapier die Verschmutzung beseitigt", teilte eine Sprecherin mit. Die Behörde als zuständige Schulaufsicht habe das kritisiert und dies auch gegenüber der Schule deutlich gemacht. Beim Regierungspräsidium sei zudem eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die betroffene Lehrkraft eingegangen. Diese werde nun geprüft, sagte die Behördensprecherin, ohne weitere Details zu nennen. Eine solche Beschwerde kann als unbegründet verworfen werden – oder beispielsweise auch in eine Abmahnung oder einen Verweis münden, sollte eine "dienstliche Pflichtverletzung" festgestellt werden. Der Landesschülerbeirat (LSBR) forderte nach dem Vorfall Pädagogik-Schulungen und Fortbildungen für Lehrkräfte. "Ereignisse wie diese hinterlassen bei Schülerinnen und Schülern schon in jungen Jahren tiefe Spuren", erklärte Lina Sum vom LSBR. "Sie erschüttern das Vertrauen in die Schule als sicheren Ort und lassen bei Kindern das Gefühl entstehen, mit ihren Bedürfnissen, ihrer Würde und ihren persönlichen Grenzen nicht gesehen und nicht ernst genommen zu werden." Der Landesschülerbeirat teilte weiter mit: "Die getroffene ›Maßnahme‹ ist widerwärtig und missachtet die persönliche Würde und das Wohlbefinden der betroffenen Schüler vollständig." Gerade für einen Erstklässler sei eine solche Situation besonders belastend und beschämend. Es brauche dringend mehr Schulungen und Fortbildungen, "damit ein angemessener und respektvoller Umgang mit solchen Situationen an den Schulen unseres Landes sichergestellt wird". Hier sei auch das Land in der Pflicht.