Datum23.07.2026 16:29
Quellewww.zeit.de
TLDRAb dem neuen Schuljahr haben Erstklässler in Mecklenburg-Vorpommern einen Rechtsanspruch auf einen Hortplatz, der bis 2029 auf alle Grundschüler ausgeweitet wird. Die Landesregierung erwartet keinen Platzmangel, da bereits 78% der Grundschulkinder den Hort besuchen und sinkende Geburtenzahlen die Schülerzahlen reduzieren. Die bestehende Kapazität übersteigt den aktuellen Bedarf. Stattdessen werden die Fachkraft-Kind-Verhältnisse in Krippen und Horten gesenkt, um dem pädagogischen Personal entgegenzukommen. Betreuungsplätze sind in MV beitragsfrei.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Kinderbetreuung“. Lesen Sie jetzt „Rechtsanspruch auf Hortplatz: MV erwartet keinen Platzmangel“. Erstklässler in Mecklenburg-Vorpommern haben ab dem neuen Schuljahr einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz im Hort. In den Jahren darauf soll jeweils eine Klassenstufe hinzukommen, bis schließlich 2029 alle Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf einen Hortplatz haben. Dennoch rechnet die Landesregierung nicht mit einem zusätzlichen Bedarf an Plätzen. Bereits jetzt besuchen 78 Prozent der Grundschulkinder den Hort, wie Bildungsministerin Simone Oldenburg (Linke) auf eine Anfrage der Grünen-Landtagsabgeordneten Jutta Wegner mitteilte. Selbst wenn der Anteil noch steigen sollte, befürchtet das Ministerium demnach keine Engpässe. Infolge der seit 2017 sinkenden Geburtenzahl in Mecklenburg-Vorpommern rechnen die Experten mit weniger Grundschülern. Schon jetzt ist bei den Hortplätzen im Landesdurchschnitt Luft. "Zum Stichtag 1. März 2026 lag die Zahl der belegten Hortplätze bei 48.941, während die tatsächliche Kapazität bei rund 51.000 Plätzen liegt", erläuterte das Ministerium. Zusätzliches Personal werde deshalb auch nicht benötigt. Im Gegenteil: "Um künftigen Minderbedarfen an pädagogischem Personal entgegenzuwirken, hat sich die Landesregierung mit den Initiatoren des Volksbegehrens "Zukunftsplan Kita" auf eine Absenkung der Fachkraft-Kind-Verhältnisse in der Krippe von 1:6 auf 1:5 ab dem 1. Januar 2027 und im Hort von 1:22 auf 1:21 ab dem 1. August 2027 geeinigt." Weitere Absenkungsschritte im Kindergarten ab 2028 und im Hort ab 2029 sind demnach avisiert. Krippe, Kindergarten und Hort sind in Mecklenburg-Vorpommern für die Eltern beitragsfrei. © dpa-infocom, dpa:260723-930-428103/1