Technischer Defekt vermutet: Nach Batterie-Brand in Bautzen: Anwohner in Wohnungen zurück

Datum23.07.2026 16:03

Quellewww.zeit.de

TLDRNachdem ein Batteriespeicher in Bautzen brannte, durften 42 evakuierte Anwohner in ihre Wohnungen zurückkehren, da keine bedenklichen Stoffe gemessen wurden. Obwohl

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Technischer Defekt vermutet“. Lesen Sie jetzt „Nach Batterie-Brand in Bautzen: Anwohner in Wohnungen zurück“. Nach dem Ende der Löscharbeiten an dem brennenden Batteriespeicher in Bautzen sind alle 42 evakuierten Anwohner in ihre Wohnungen zurückgekehrt. Bei Messungen wurden keine bedenklichen Stoffe in den betroffenen Häusern gefunden, wie eine Sprecherin der Stadt sagte.  Die Anwohner haben demnach bei ihrer Rückkehr einen Handzettel mit Antworten zu den wichtigsten Fragen erhalten. Darin wird beispielsweise dazu geraten, in den Gärten angebautes Obst und Gemüse nicht zu verzehren, weil es mit Löschwasser in Kontakt gekommen sein könnte. Die Vorsichtsmaßnahmen, die nach dem Ausbruch des Brandes am Dienstagsnachmittag galten, sind aufgehoben. "Wir kehren zum normalen Leben zurück", teilte die Stadt mit. Fenster und Türen könnten wieder geöffnet und Klima- und Lüftungsanlagen wieder eingeschaltet werden. Auch die Vorstellung des Theatersommers findet am Abend statt, nachdem das Programm am Mittwoch abgesagt worden war. Vier Seecontainer einer Batteriespeicheranlage am Schliebenparkplatz waren aus bislang ungeklärter Ursache in Brand geraten. Die Anlage dient dazu, Stromschwankungen auszugleichen. Die Löscharbeiten an dem Batteriespeicher im Stadtteil Neustadt schloss die Feuerwehr am späten Mittwochabend ab. Der Bereich bleibt laut Angaben der Sprecherin zunächst abgesperrt. Dort liegt der Fokus auf der Ermittlung der Brandursache. Nach ersten Erkenntnissen gibt es keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden. Die Ermittler gehen derzeit von einem technischen Defekt aus, eine abschließende Klärung der Brandursache steht aber noch aus. © dpa-infocom, dpa:260723-930-427924/1