Wunschschule: Keine Wunschschule für Fünftklässler per Gericht

Datum23.07.2026 15:29

Quellewww.zeit.de

TLDRDas Verwaltungsgericht Hannover hat Eilanträge von zwei Fünftklässlern auf Aufnahme an ihre Wunschgymnasien abgelehnt. Da sie im Losverfahren keinen Platz erhielten und eine andere Schule der gleichen Schulform zumutbar erreichbar ist, besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Schule. Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Wunschschule“. Lesen Sie jetzt „Keine Wunschschule für Fünftklässler per Gericht“. Das Verwaltungsgericht Hannover hat zwei Schülern die Aufnahme auf ihr Wunschgymnasium im Stadtgebiet der Landeshauptstadt verwehrt. Im Losverfahren hatten die beiden in ihrer Wunschschule keine Plätze erhalten. Ihre Eilanträge, die fünfte Klasse dort dennoch anzutreten, scheiterten nun, wie es in einer Mitteilung hieß. Die Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig. Die Antragsteller haben die Möglichkeit, Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einzulegen. Zwei Einzelrichter der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts lehnten die Anträge mit Beschlüssen vom 15. Juli ab. Sie entschieden, dass kein Anspruch auf einen Platz an einer bestimmten öffentlichen Schule besteht, solange eine andere Schule derselben Schulform in zumutbarer Weise erreichbar ist. Wurde das Losverfahren ordnungsgemäß durchgeführt und sind die Kapazitäten ausgeschöpft, besteht kein weiterer Aufnahmeanspruch. © dpa-infocom, dpa:260723-930-427700/1