Datum23.07.2026 13:23
Quellewww.zeit.de
TLDRDas Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass stabile Kunststofftaschen, sogenannte Permanenttragetaschen, als Verpackung gelten. Dies bedeutet, dass Händler, wie Rewe in einem Fall, für deren Recycling zahlen müssen. Die Richter wiesen die Klage von Rewe zurück, die die Taschen als eigene Ware einstufen wollte. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) begrüßte das Urteil als wichtigen Umweltschutzschritt, da jährlich Millionen solcher Taschen in Verkehr gebracht werden und zu Abfall werden. Die Entscheidung betrifft diverse Einzelhandelsbranchen.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Recycling“. Lesen Sie jetzt „Händler müssen für Recycling von Kunststofftaschen zahlen“. Jeder und jede kennt die dicken, stabilen Kunststofftaschen, die an den Supermarktkassen der Republik ausliegen. Aber wie sind diese vergleichsweise langlebigen Transportbehältnisse im Recyclingsystem einzuordnen? Über diese Frage hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden (Az.: BVerwG 10 C 6.25). Die sogenannten Permanenttragetaschen sind Verpackungen, urteilten die Bundesrichter. Das bedeutet: Die Händler müssen für das Recycling der Taschen zahlen. Es geht um viel Geld. Verhandelt wurde über eine Klage von Rewe. Die Supermarktkette vertrat die Ansicht, die Kunststofftaschen seien keine Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes, sondern eine eigenständige Ware. Die Kunden und Kundinnen kauften sie für verschiedene Zwecke - zum Beispiel auch, um darin Sport- oder Badesachen zu transportieren. "Das, was wir hier an Produkt haben, kann man nicht über einen Kamm scheren mit einer dünnwandigen Plastiktüte oder einer Papiertüte", sagte der Rewe-Anwalt in der mündlichen Verhandlung. Über die Einordnung von Erzeugnissen ins Recyclingsystem wacht in Deutschland eine Behörde: die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Die ZSVR hatte die Permanenttragetaschen als Verpackung eingestuft. Sie seien "systembeteiligungspflichtig". Rewe klagte dagegen, verlor aber in erster Instanz beim Verwaltungsgericht Köln. Über die Revision gegen dieses Urteil verhandelte jetzt das Bundesverwaltungsgericht. Der 10. Senat ging davon aus, dass die Permanenttragetaschen sogenannte Serviceverpackungen sind. Sie würden gekauft, um mit Waren befüllt zu werden. Rechtlich spiele es keine Rolle, aus welchem Material sie seien, oder ob Kunden und Kundinnen dafür ein Entgelt zahlen müssen. Aus dem zugrundeliegenden Europarecht ergäben sich auch keine Hinweise, dass eine längere Haltbarkeit der Taschen gegen eine Verpackungseigenschaft spreche. Die Bundesrichter wiesen die Revision von Rewe zurück. Die Entscheidung bringt Rechtsklarheit. Die Händler müssen für das Recycling zahlen. Dass es dabei um viel Geld geht, zeigt der ungewöhnliche hohe Streitwert des Gerichtsverfahrens von 2.333.333 Euro. Das entspreche dem Betrag, den Rewe jährlich an das Recyclingsystem zahlen müsse, sagte die Vorsitzende Richterin. "Das Urteil ist ein wichtiger Meilenstein in Sinne des Umweltschutzes", teilte die ZSVR mit. Im Jahr 2023 seien rund 99 Millionen dickwandige Kunststofftaschen in Verkehr gebracht worden. Das beschreibe die Dimension des Problems. Früher oder später würden diese Taschen zu Abfall. Das Urteil betreffe nicht nur Supermärkte, sondern auch Möbelhäuser, Gartencenter oder Drogeriemärkte. © dpa-infocom, dpa:260723-930-426710/1