Trockenheit mit Folgen: Zu trocken - Bürger dürfen kein Wasser aus Flüssen holen

Datum23.07.2026 12:18

Quellewww.zeit.de

TLDRAufgrund anhaltender Trockenheit dürfen Bürger im Landkreis Aschaffenburg bis Ende August kein Wasser aus Bächen und Flüssen entnehmen, der Main ist ausgenommen. Verstöße können bis zu 50.000 Euro kosten. Ähnliche Maßnahmen gelten in München, wo private Pools nicht befüllt, Rasen nicht gesprengt und Autos nicht gewaschen werden dürfen. Die Grundwasserstände sind niedrig und Gewässer trocknen aus, was die angespannte Situation in Bayern widerspiegelt.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Trockenheit mit Folgen“. Lesen Sie jetzt „Zu trocken - Bürger dürfen kein Wasser aus Flüssen holen“. Es ist zu trocken: Die Bürger im Landkreis Aschaffenburg dürfen bis Ende August kein Wasser aus Bächen und Flüssen entnehmen. Die Wasserstände seien zu niedrig, teilte das Landratsamt mit. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro, je nach Schwere des Vergehens und weiterer Kriterien. Der Main ist von diesem Verbot ausgenommen. Ob die Allgemeinverfügung verlängert wird, soll in einigen Wochen entschieden werden. Normalerweise darf jeder Bürger im Landkreis für den Eigengebrauch Wasser etwa mit Eimern oder Gießkannen aus fließenden Gewässern holen - ohne Genehmigung und alles in einem gewissen Rahmen. Wer dies weiter bis Ende August tun will, muss sein Anliegen beim Landratsamt beantragen.  Die Grundwasserstände im Landkreis sind den Angaben nach niedrig. Zudem führten die Flüsse und Bäche derzeit sehr wenig Wasser. Einzelne Gewässerabschnitte seien bereits trocken gefallen.  Die Lage ist bayernweit angespannt, wie aus dem Niedrigwasser-Lagebericht Bayern des Landesamtes für Umwelt hervorgeht. Münchner dürfen nicht mehr Rasen sprengen Wegen drohender Wasserknappheit hatte die Stadt München am 14. Juli eine Allgemeinverfügung erlassen, die den Verbrauch reduzieren sollte. Seitdem ist es etwa untersagt, private Pools zu befüllen, den Rasen zu sprengen oder das Auto Zuhause zu waschen. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Die Verfügung gilt bis zum 1. August 2026, es sei denn, sie wird vorher widerrufen. Eine Verlängerung ist bei andauernder Trockenheit möglich. © dpa-infocom, dpa:260723-930-426267/1