Gericht verurteilt Mann nach Fund von verwester Kofferleiche zu zwölf Jahren Haft

Datum23.07.2026 11:54

Quellewww.spiegel.de

TLDREin 51-jähriger Mann wurde wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt, nachdem die verweste Leiche einer 39-Jährigen in einem Koffer südlich von Stuttgart gefunden wurde. Das Landgericht Stuttgart geht davon aus, dass der Mann die Frau aus dem Drogenmilieu tötete und ihren Körper versteckte. Die Identität des Opfers war zunächst unklar, die Ermittlungen wurden durch den Zustand der Leiche erschwert. Viele Fragen, wie die genaue Todesursache und das Motiv, bleiben offen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

InhaltVergangenes Jahr tauchte südlich von Stuttgart eine verweste Frauenleiche in einem Koffer auf. Das Landgericht hat nun einen 51-Jährigen wegen Totschlags verurteilt. Doch viele Fragen sind noch ungeklärt. Ein 51-jähriger Mann muss nach dem Fund einer Kofferleiche für zwölf Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Stuttgart sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte eine 39 Jahre alte Bekannte aus dem Drogenmilieu im vergangenen Jahr tötete und ihren Leichnam in Müllsäcke eingewickelt und in einem Koffer in Filderstadt ablegte. Die Staatsanwaltschaft hatte 14 Jahre Haft gefordert. Angeklagt war der Mann wegen Totschlags. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Fund im August vergangenen Jahres hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht. Spaziergänger entdeckten den Koffer in einem ausgetrockneten Bachbett unter einer Brücke. Wegen der Sommerhitze war der Körper bereits stark verwest und teilweise skelettiert, was die Ermittlungen erschwerte. Der Hinweis eines anonymen Zeugen führte die Ermittler schließlich auf die Spur des Beschuldigten. Opfer und Angeklagter lernten sich mehrere Wochen vor der Tat nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft im Stuttgarter Drogenmilieu kennen. Die Frau galt seit dem 21. Juli 2025 als vermisst. Etwa einen Monat später wurde ihre Leiche entdeckt. Viele zentrale Fragen sind weiter ungeklärt, etwa die Todesursache oder das Motiv hinter der Tat. Zur Aufklärung der Todesumstände war bei der Kriminalpolizeidirektion Esslingen eine 44-köpfige Sonderkommission eingerichtet worden. Der Angeklagte hatte Medienberichten zufolge in seinem Schlusswort nochmals angegeben, das Opfer nicht gekannt zu haben.