Bundesverfassungsgericht: Verfassungsklage zur Beratungszeit für Heizungsgesetz gescheitert

Datum23.07.2026 10:25

Quellewww.zeit.de

TLDRDas Bundesverfassungsgericht hat die Klage von Bundestagsabgeordneten zur angeblich unzureichenden Beratungszeit des früheren Heizungsgesetzes abgewiesen. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die Rechte des Abgeordneten Thomas Heilmann als nicht ausreichend dargelegt verletzt worden seien. Ein im Eilverfahren kurzzeitig erwirkter Stopp der parlamentarischen Beratung wurde somit im Hauptverfahren aufgehoben; die Rechte der Abgeordneten seien nur dann verletzt, wenn eine gemeinsame Diskussionsgrundlage fehle, was hier nicht ausreichend nachgewiesen wurde.

InhaltDer CDU-Politiker Heilmann hatte 2023 einen ​Stopp des Heizungsgesetzes erreicht. Im Hauptverfahren wurde seine Klage aber vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Klage ​von ⁠Bundestagsabgeordneten wegen unzureichender ​Beratungszeit des früheren ‌Heizungsgesetzes abgewiesen. ⁠Mit ​dem ​Urteil scheiterte eine Gruppe um den früheren CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann ⁠im Hauptsacheverfahren. Im Eilverfahren hatte das Gericht im Sommer ‌2023 noch die weitere parlamentarische Beratung des Gesetzes gestoppt, es standen noch die zweite und dritte Lesung aus. Das Gericht begründete die Entscheidung nun damit, dass Heilmann im Hauptverfahren nicht ausreichend dargelegt habe, dass seine Rechte als Abgeordneter durch die Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens verletzt worden seien. Heilmann hatte sich auf Artikel 38 des Grundgesetzes bezogen. Dieser wird laut dem Gericht durch die Gestaltung eines Gesetzgebungsverfahrens aber nur dann verletzt, "wenn ein öffentliches Verhandeln von Argument und Gegenargument gar nicht ermöglicht wird und Mitwirkungsrechte der Abgeordneten leerlaufen, etwa weil es an einer gemeinsamen Diskussionsgrundlage fehlt". Dies habe der Antragsteller jedoch nicht aufgezeigt. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.