Datum23.07.2026 10:19
Quellewww.zeit.de
TLDRDas Bundesverfassungsgericht hat die Klage des ehemaligen CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann abgewiesen, die ein verfassungsrechtliches "Tempolimit" für Gesetzgebungsverfahren forderte. Die Richter stellten klar, dass die Verfassung zwar Grenzen für die Beschleunigung setze, es aber kein beziffertes Tempolimit gibt.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Verfassung“. Lesen Sie jetzt „Bundesverfassungsgericht: Kein "Tempolimit" für Gesetzgebung“. Im Streit um ein verfassungsrechtliches "Tempolimit" für Gesetzgebungsverfahren hat das Bundesverfassungsgericht eine Klage des ehemaligen CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann verworfen. "Die Verfassung setzt der Beschleunigung von Gesetzgebungsverfahren eine Grenze, aber nicht im Sinne eines bezifferten Tempolimits", sagte die Vorsitzende Richterin, Ann-Katrin Kaufhold, in Karlsruhe. © dpa-infocom, dpa:260723-99-137623/1