Bundesverfassungsgericht: Verfassungsklage wegen Beratungszeit für Heizungsgesetz gescheitert

Datum23.07.2026 10:13

Quellewww.spiegel.de

TLDRDas Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsklage wegen der angeblich zu kurzen Beratungszeit für das frühere Heizungsgesetz abgewiesen. Ein CDU-Abgeordneter sah seine parlamentarischen Rechte verletzt, da das Gesetz seiner Ansicht nach überhastet verabschiedet wurde. Das Gericht entschied, dass der Prozess ausreichend war, auch wenn es ursprünglich einen Eilantrag stattgab. Das Gesetz zur Klimafreundlichkeit des Heizens trat schließlich in Kraft, nachdem es zu einer neuerlichen Abstimmung kam.

InhaltDas Heizungsgesetz der Ampelregierung hat für Kritik gesorgt – auch am Gesetzgebungsprozess. Nun hat das Bundesverfassungsgericht die Klage abgewiesen. Das Urteil hat auch Auswirkungen über den Einzelfall hinaus. Kaum ein Vorhaben der Ampelregierung sorgte für so hitzige Debatten wie das Heizungsgesetz. Während die schwarz-rote Koalition Kernpunkte kürzlich wieder abschaffte, hat das Bundesverfassungsgericht das damalige Gesetzgebungsverfahren genauer unter die Lupe genommen. Nun haben die Karlsruher Richter die Klage von Bundestagsabgeordneten wegen unzureichender Beratungszeit des früheren Heizungsgesetzes abgewiesen. Geklagt hatte der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann, weil er seine Rechte als Parlamentarier durch das aus seiner Sicht überhastete Gesetzgebungsverfahren vor drei Jahren verletzt sah. Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes – meist Heizungsgesetz genannt– zielte darauf ab, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- undGasheizungen das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu machen. Die Ampel wollte das Gesetz 2023 kurz vor der parlamentarischen Sommerpause durch den Bundestag bringen. Wenige Tage vor der geplanten Abstimmung legten die Koalitionäre noch umfangreiche Änderungen vor. CDU-Politiker Heilmann ging das zu schnell. Er wandte sich nach Karlsruhe, um die Verabschiedung des Gesetzes vor der Sommerpause zu stoppen – und hatte zunächst Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht gab seinem Eilantrag statt. Das Heizungsgesetz wurde am Ende knapp zwei Monate später im Bundestag verabschiedet und trat Anfang 2024 in Kraft.