Datum23.07.2026 09:42
Quellewww.zeit.de
TLDR147 Menschen in Deutschland tragen eine elektronische Fußfessel. Die Mehrheit (128) sind schwerkriminelle Straftäter in Führungsaufsicht. Die Überwachung dient der Wiedereingliederung und Rückfallprävention. Zukünftig können Fußfesseln auch bei Tätern häuslicher Gewalt und Stalkern eingesetzt werden, um Annäherungsverbote durchzusetzen. 18 Personen tragen sie präventiv. Ausländer, die ausreisepflichtig sind, können ebenfalls überwacht werden. Die landesweit zuständige Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle bearbeitet Meldungen zu Verstößen und technischen Problemen.
InhaltMehr als 100 schwerkriminelle Straftäter werden mittels einer elektronischen Fußfessel überwacht. Diese können künftig auch bei Stalkern zum Einsatz kommen. In Deutschland müssen derzeit 147 Menschen eine elektronische Fußfessel tragen. Laut dem hessischen Justizministerium sind 128 davon verurteilte Straftäter, die die Fußfessel im Rahmen der sogenannten Führungsaufsicht trugen. In der Führungsaufsicht befinden sich schwerkriminelle Straftäter, die aus dem Gefängnis entlassen wurden, oder solche, die eine ungünstige Sozialprognose haben und eine Rückfallgefahr haben. Die Aufsicht soll zum einen dafür sorgen, dass sich die Menschen beispielsweise mithilfe von Bewährungshelfern wieder besser in die Gesellschaft eingliedern und unter anderem verurteilte Sexualstraftäter im Alltag überwacht und kontrolliert werden. In Südhessen ist die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder angesiedelt, die bundesweit für die Überwachung von Menschen mit elektronischen Fußfesseln zuständig ist. 18 der 147 Menschen trugen die Fußfessel auf Grundlage der Polizeigesetze der Länder. Der Schritt wird zur vorbeugenden Gefahrenabwehr angeordnet, also präventiv, um Taten zu verhindern. Eine Person trug den Angaben zufolge eine elektronische Fußfessel aufgrund des Aufenthaltsgesetzes. Ausreisepflichtige Ausländer können durch eine Fußfessel überwacht werden. Mit der Reform des Gewaltschutzgesetzes kann ein Gericht künftig auch Täter häuslicher Gewalt oder Stalker zum Tragen der Fußfessel verpflichten, um ein Annäherungsverbot durchzusetzen. Darüber, wie viele Verstöße es gegen Auflagen mittels der Fußfesseln gibt, wird nach Angaben des Ministeriums keine länderübergreifende Statistik geführt. Im Jahr 2025 seien knapp 25.700 Meldungen von der Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder (GÜL) bearbeitet worden. "Dazu gehören insbesondere Meldungen, die einen möglichen Verstoß gegen räumliche Vorgaben erkennen lassen, sowie Meldungen über den Ladezustand oder einen möglichen Ausfall der Geräte und über mögliche Manipulationen an der Fußfessel", sagte ein Sprecher des hessischen Justizministeriums. Die GÜL bewerte die Meldungen in jedem Einzelfall und leite weitere Schritte ein – also eine Warnung an die zu schützende Person, den Träger der Fußfessel und die Polizei. Bei einer sehr geringen Zahl der Meldungen (1,5 Prozent) sei es zu einem Polizeieinsatz gekommen.