Verkehr: Sechs Wildunfälle in knapp zwei Stunden: Das rät die Polizei

Datum23.07.2026 08:32

Quellewww.zeit.de

TLDRDie Polizei in Gotha verzeichnete sechs Wildunfälle innerhalb von zwei Stunden, bei denen niemand verletzt wurde, aber Sachschaden entstand. Die meisten Unfälle ereigneten sich in der Dämmerung und Nacht. Die Polizei mahnt Autofahrer, Warnschilder zu beachten, Geschwindigkeit anzupassen und bei Sichtung von Wildtieren kontrolliert zu bremsen sowie zu hupen. Fernlicht sollte vermieden werden, da Tiere oft in Gruppen auftreten. Riskante Ausweichmanöver sind zu unterlassen. Nach einem Unfall sind die Unfallstelle zu sichern und Polizei oder Jagdpächter zu informieren.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Verkehr“. Lesen Sie jetzt „Sechs Wildunfälle in knapp zwei Stunden: Das rät die Polizei“. Sechs Wildunfälle innerhalb von knapp zwei Stunden haben die Polizei im Raum Gotha beschäftigt. Wie die Polizei mitteilte, ereigneten sich die Unfälle am späten Mittwochabend unter anderem bei Tonna, Emleben, Stadtilm und Großbreitenbach. Verletzt wurde niemand, an allen beteiligten Autos entstand Sachschaden. Gerade in den Abend- und Nachtstunden sowie in den frühen Morgenstunden ist das Risiko für Wildunfälle besonders hoch. Die Polizei rät Autofahrern deshalb, Warnschilder vor Wildwechsel ernst zu nehmen und ihre Geschwindigkeit den Sichtverhältnissen anzupassen. Taucht ein Wildtier am Fahrbahnrand oder auf der Straße auf, sollten Fahrer kontrolliert abbremsen und hupen. Fernlicht kann die Tiere zusätzlich irritieren und sollte deshalb ausgeschaltet werden. Wichtig sei außerdem: Ein Tier komme selten allein. Wer ein Reh die Straße überqueren sieht, müsse mit weiteren Tieren rechnen. Lässt sich ein Zusammenstoß nicht mehr verhindern, empfiehlt die Polizei, das Lenkrad festzuhalten, die Spur zu halten und möglichst stark zu bremsen. Riskante Ausweichmanöver könnten schwerere Folgen haben als die Kollision mit dem Tier. Nach einem Wildunfall sollten Autofahrer zunächst die Unfallstelle absichern und anschließend Polizei oder Jagdpächter verständigen. Für die Versicherung stellt die Polizei gegen Gebühr eine Wildunfallbescheinigung aus. Zudem kann es hilfreich sein, Schäden und Unfallspuren zu fotografieren. Tote Wildtiere dürfen nicht mitgenommen werden. © dpa-infocom, dpa:260723-930-424916/1