Datum22.07.2026 19:26
Quellewww.zeit.de
TLDRDie Schienenmaut für den Nahverkehr steigt um 400 Mio. Euro, während Fern- und Güterverkehr entlastet werden. Dies könnte zu höheren Ticketpreisen führen, da die Mehrkosten für Verkehrsunternehmen derzeit nicht kompensiert werden. Hintergrund ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, die den bisherigen Preisdeckel für den Regionalverkehr für EU-rechtswidrig erklärt und eine Neuberechnung erzwingt. Der Sektor kämpft zudem bereits mit steigenden Energie- und Personalkosten.
InhaltDie Schienenmaut in Deutschland wird für den Nahverkehr deutlich teurer, Fern- und Güterverkehr werden dagegen entlastet. Es drohen spürbare Folgen für Fahrgäste. Der Personennahverkehr auf der Schiene muss sich in diesem Jahr auf eine deutlich höhere Maut einstellen. Im Vergleich zu den bisherigen Beträgen müsse der Nahverkehr rund 400 Millionen Euro zusätzlich stemmen, ordnete die Bundesnetzagentur in Bonn an. Damit drohen steigende Ticketpreise für Fahrgäste, falls Bund und Länder keine Möglichkeit finden, die Mehrkosten für die Verkehrsunternehmen abzufedern. Der Regionalverkehr leidet bereits seit Jahren unter stark gestiegenen Energie-, Kraftstoff- und Personalkosten. Die Ticketpreise sind vielerorts deutlich gestiegen, auch das Deutschlandticket-Abo wurde deutlich teurer. Die Bundesregierung arbeitet an einer Reform des Trassenpreissystems. Bei den Trassenpreisen handelt es sich um eine Art Schienenmaut, die die Verkehrsunternehmen für die Nutzung der Infrastruktur an den Netzbetreiber Deutsche Bahn zahlen müssen. Für den Regionalverkehr waren die Kosten bisher allerdings gedeckelt – zulasten vom Güter- und Fernverkehr, der nun in der Größenordnung von rund 400 Millionen Euro entlastet werden soll. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im März entschieden, dass der bisherige Preisdeckel nicht mit europäischem Recht vereinbar ist. Die Berechnung verstoße gegen EU-Vorgaben, weil sie zu unflexibel sei, urteilten die Richterinnen und Richter in Luxemburg. Das Verwaltungsgericht Köln hatte sich mit dieser Frage an den EuGH gewandt. Die Infrastruktursparte der Deutschen Bahn, DB InfraGo, ihr Tochterunternehmen, die DB Regionetz Infrastruktur, und weitere Beteiligte hatten das Trassenpreissystem für das Jahr 2025 gerichtlich angefochten. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.