München darf im Univiertel nächtlichen Wegbier-Verkauf verbieten

Datum22.07.2026 18:09

Quellewww.spiegel.de

TLDRMünchen darf im Univiertel nächtlichen Wegbier-Verkauf verbieten, um Anwohner vor Lärm und Verschmutzung zu schützen. Das Verwaltungsgericht hat das Verbot zwischen 22 und 5 Uhr für rechtmäßig erklärt, jedoch ein angedrohtes Zwangsgeld aufgehoben. Geklagt hatte ein Gastronom, der betroffen ist. Die Stadt wartet nun weitere gerichtliche Entscheidungen ab, bevor sie eine endgültige Regelung trifft.

InhaltDarf München den Verkauf von Bier zum Mitnehmen verbieten, um Anwohner zu schützen? Ja, urteilte das Verwaltungsgericht nun. Ein angedrohtes Zwangsgeld bei Verstoß wurde aber aufgehoben. Die Stadt will nun abwarten. München darf im Univiertel den Verkauf von Bier zum Mitnehmen am späten Abend verbieten. "Das von der Stadt München verhängte Verkaufsverbot für sämtliche alkoholischen Getränke zur Mitnahme zwischen 22 Uhr und 5 Uhr wurde vom Gericht für rechtmäßig befunden", teilte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts der bayerischen Landeshauptstadt mit. Lediglich das angedrohte Zwangsgeld von 5000 Euro für den Fall eines Verstoßes wurde aufgehoben. Geklagt hatte ein Gastronom, der unter anderem Flaschenbier verkauft – was ihm in den Nachtstunden untersagt wurde. Das Gericht hatte schon in der mündlichen Verhandlung am Vortag durchblicken lassen, dass es ein Verkaufsverbot für rechtens halten könnte. Die Gegend rund um die Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) in der Nähe des Englischen Gartens ist ein beliebtes Ausgehviertel mit vielen Kneipen und Gaststätten. Die Stadt München hatte massive Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern bekommen – über nächtlichen Lärm, Wildpinkeln in Hauseingängen und Hinterhöfen sowie Glasscherben rund um Kioske und Gaststätten. Das nahm sie zum Anlass, ein im vergangenen Jahr zurückgenommenes Verbot wieder anzudrohen – sollte sich nichts an der Situation ändern. Zum Start der Freiluftsaison in diesem Jahr hatten sich alle betroffenen Betriebe nach Angaben der Stadt freiwillig dazu verpflichtet, nach Mitternacht kein Flaschenbier oder Alkohol zum Mitnehmen zu verkaufen. Plakate appellieren zudem an die Feiernden, Toiletten und Mülleimer zu benutzen und nach 22 Uhr auf die eigene Lautstärke zu achten. Wirklich viel gebracht hatte das aber zunächst nicht. Die Stadt will nun aber nach Angaben einer Sprecherin des Kreisverwaltungsreferats (KVR) erst einmal das Urteil in weiteren Verfahren abwarten, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Im September verhandelt das Verwaltungsgericht nämlich drei ähnliche Klagen von Kioskbesitzern. Eigentlich hätte dieser Termin ebenfalls schon am Dienstag stattfinden sollen – er wurde aber wegen Krankheit des Anwalts der drei Kläger vertagt. Zudem ist das nun bereits ergangene Urteil noch nicht rechtskräftig. Auch am Brüsseler Platz in Köln streiten sich seit mehr als 20 Jahren Anwohner und feiernde Besucher. Mittlerweile hat ein Gericht geurteilt, dass die Stadt für Ruhe sorgen muss – zur Not mit einem Zaun. Wie konnte es so eskalieren? Lesen Sie hier  weiter.