Datum22.07.2026 18:04
Quellewww.zeit.de
TLDRDer Bayerische Verfassungsgerichtshof hat eine Aufstellung des Haushalts 2022 gerügt. Die Staatsregierung hatte die Schuldenbremse missachtet, indem sie Kreditermächtigungen für die Corona-Pandemie nutzte, ohne diese ausreichend zu begründen. Die AfD-Klage war teilweise erfolgreich. Da die Kredite nicht in Anspruch genommen wurden, bleibt das Urteil jedoch ohne weitreichende Folgen.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Verfassungsgerichtshof“. Lesen Sie jetzt „Verfassungsgericht rügt Haushaltsaufstellung 2022“. Die Staatsregierung hat beim Aufstellen des Haushalts für 2022 in einem zentralen Punkt gegen die Schuldenbremse der Bayerischen Verfassung verstoßen. Das hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof entschieden und damit einer Klage der AfD-Landtagsfraktion teilweise stattgegeben. Weil die Staatsregierung die gerügten sogenannten Kreditermächtigungen aber am Ende tatsächlich nicht in Anspruch nahm, bleibt das Urteil ohne praktische Folgen: Es muss nichts rückabgewickelt werden. Und auch das Ansinnen der AfD, das gesamte damalige Haushaltsgesetz für verfassungswidrig zu erklären, wies der Verfassungsgerichtshof zurück. Im damaligen Staatshaushalt hatte sich die Staatsregierung vom Landtag Kreditermächtigungen in Höhe von 5,8 Milliarden Euro genehmigen lassen, um damit weitere Folgen der Corona-Pandemie bewältigen zu können. Das höchste bayerische Gericht entschied aber nun, dass die damaligen Begründungen nicht ausreichend waren, um die Schuldenbremse ausnahmsweise zu ignorieren: Die "Darlegungsanforderungen an den Gesetzgeber bei Inanspruchnahme einer Notlagenausnahme" seien nicht erfüllt gewesen (Az. Vf. 11-VIII-22). AfD-Landtagsfraktionschefin Katrin Ebner-Steiner sagte, die Staatsregierung habe wie die damalige Ampel-Regierung einen Haushaltstrick anwenden wollen: "Sie erfand eine "Notlage" wegen der Corona-"Pandemie", unternahm aber nicht einmal den Versuch, diese zu begründen." Staatsregierung, CSU und Freie Wähler hätten eine solche Notlage aber nicht darlegen können. Das Finanzministerium erklärte, die Entscheidung des Gerichts zeige: "Bayerns Haushalt 2022 war und ist im Vollzug verfassungskonform." Man habe damals zwar überlegt, Kreditermächtigungen zu übertragen. "Hiervon wurde jedoch in der Umsetzung, also im Haushaltsvollzug, Abstand genommen." Alle Mittel seien verfassungskonform investiert worden, es entstünden durch die Entscheidung keinerlei fiskalische Folgen und somit kein Handlungsbedarf. © dpa-infocom, dpa:260722-930-423292/1