Datum22.07.2026 15:51
Quellewww.spiegel.de
TLDRDer Todesschütze von Stade, Fatih Khan G., wurde bis kurz vor seinem Suizid engmaschig überwacht. Anfänglich in einer kameraüberwachten Zelle, wurden die Maßnahmen schrittweise gelockert, basierend auf psychologischen Einschätzungen. Vier Tage vor seinem Tod wurden die nächtlichen Kontrollen aufgehoben, zuletzt am Vortag seines Suizids. Interne Untersuchungen laufen, um Fehler auszuschließen. G. wurde beschuldigt, sechs Menschen erschossen zu haben.
InhaltAm Montag um 20 Uhr war die letzte Kontrolle: Fatih Khan G. ist in Untersuchungshaft zwei Wochen lang videoüberwacht worden. Schrittweise wurden die Maßnahmen gelockert – dann beging der Todesschütze von Stade Suizid. Der Tatverdächtige von Stade ist bis kurz vor seinem Suizid engmaschig überwacht worden. Der Staatsanwaltschaft Stade zufolge wurde Fatih Khan G. bis zum 13. Juli videoüberwacht, danach kam er in einen regulären Haftraum. Dort sei viermal die Nacht kontrolliert worden, ob er lebe. Am 20. Juli, einen Tag vor G.s Suizid, seien die nächtlichen Kontrollen aufgehoben worden. Kreisen Ihre Gedanken darum, sich das Leben zu nehmen? Sprechen Sie mit anderen Menschen darüber. Hier finden Sie – auch anonyme – Hilfsangebote in vermeintlich ausweglosen Lebenslagen. Per Telefon, Chat, E-Mail oder im persönlichen Gespräch. Nach Schilderung des Justizministeriums kam der Verdächtige am 30. Juni in Untersuchungshaft in die Justizvollzugsanstalt (JVA) Bremervörde. Noch am selben Tag habe standardgemäß ein sogenanntes Zugangsgespräch stattgefunden. Dabei soll mithilfe eines Formulars unter anderem herausgefunden werden, ob der Gefangene sich möglicherweise selbst verletzen könnte. Eine solche Gefahr habe in diesem Fall vorgelegen, sagte der Sprecher des Ministeriums. Der 45-Jährige sei deshalb in eine kameraüberwachte Zelle gekommen. "Der Gefangene musste rund um die Uhr ohne Unterbrechung im Blick behalten werden." Nach einer Woche seien die Maßnahmen das erste Mal gelockert worden, der Verdächtige sei dann in eine andere kameraüberwachte Zelle gekommen, in der er einen Fernseher zur Verfügung hatte. Laut dem Ministerium wurden die Maßnahmen am 9. Juli weiter gelockert. Auf Grundlage des Berichts einer Psychologin sei der Gefangene nur noch abends und nachts entsprechend überwacht worden, sonst habe er am regulären Alltag im Gefängnis teilgenommen. "Das bedeutet, dass ab dem Zeitpunkt der Kontakt zu Mitgefangenen möglich war", sagte der Sprecher. Mitarbeiter der JVA mussten sich nach Angaben des Ministeriums zudem alle 30 Minuten, später alle zwei Stunden persönlich versichern, dass es dem Mann körperlich gut geht. Am 13. Juli wurden die Auflagen nach psychologischer Einschätzung erneut angepasst, wie das Ministerium weiter ausführte. Die Beobachtung per Kamera nachts sei beendet worden, stattdessen hätten nur noch regelmäßige persönliche Kontrollen tagsüber und nachts stattgefunden. Nur einen Tag vor dem Tod des 45-Jährigen seien die Maßnahmen auf Anraten der Psychologin komplett eingestellt worden, wie aus einem Protokoll der JVA hervorgeht. Darin heißt es: "Negative Wahrnehmungen hinsichtlich einer Gesundheitsgefahr beziehungsweise einer Gefahr der Selbstverletzung oder gar der Selbsttötung sind keine dokumentiert." An diesem Montagabend gegen 20 Uhr habe die letzte Kontrolle stattgefunden, am nächsten Morgen sei der Körper des Mannes schon kalt gewesen. Alle Maßnahmen seien auf Basis des niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes erfolgt, betonte der Sprecher des Ministeriums. Nach ersten Erkenntnissen lägen keine Hinweise für Fehler der JVA oder der Psychologin vor. Die internen Untersuchungen seien jedoch noch nicht abgeschlossen. "Die Aufarbeitung der Vorgänge läuft auf Hochtouren." Das Ministerium prüfe in dem Zusammenhang auch, ob die landesweit geltenden Regularien angepasst werden müssen. G. wurde vorgeworfen, am 29. Juni vier Frauen und zwei Männer in einer Mutter-Kind-Einrichtung erschossen zu haben. Sie arbeiteten für das Jugendamt der Region Hannover und in der Einrichtung in Stade. Erkenntnissen der Polizei zufolge war G. zu einem sogenannten Hilfeplangespräch erschienen, bei dem es um das Sorgerecht für seine wenige Monate alte Tochter ging. Nach der Tat hatte sich G. nach SPIEGEL-Informationen geäußert. Demnach gab er an, er habe sich mit seiner Schusswaffe nach der Tat das Leben nehmen wollen. Dafür habe er aber keine Munition mehr gehabt. Die Staatsanwaltschaft Stade hatte am Dienstag mitgeteilt, dass das Verfahren gegen Fatih Khan G. eingestellt wird. "Gegen einen Toten als Beschuldigten kann man kein Ermittlungsverfahren führen", sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Julia Pirk, dem SPIEGEL. Die Beamten ermitteln nach eigenen Angaben aber weiterhin gegen die Partnerin des Verdächtigen und gegen die Fahrerin des Fluchtwagens. Gegen sie besteht kein dringender Tatverdacht. Außerdem versuchen sie, die Abläufe und Hintergründe der Tat zu rekonstruieren. Lesen Sie hier mehr zum plötzlichen Tod des Tatverdächtigen von Stade.