Datum22.07.2026 15:30
Quellewww.zeit.de
TLDRDie EU reaktiviert teilweise eine Übergangsregelung zur Chatkontrolle von Kindesmissbrauch-Hinweisen in Messengerdiensten bis April 2028. Darin wird das Scannen von Ende-zu-Ende-verschlüsselten Inhalten eingeschränkt. Zuvor stimmte das EU-Parlament zu. Die nun zustimmenden Mitgliedsländer müssen dem schriftlich finalisieren. Die freiwilligen Kontrollen erfordern eine menschliche Verifizierung von Verdachtsfällen vor Meldung. Dieses "Client-Side Scanning" prüft Inhalte auf Endgeräten vor der Verschlüsselung.
InhaltMessengerdienste sollen Chats vorläufig wieder automatisiert auf Hinweise für Kindesmissbrauch untersuchen. Ausgenommen ist das Scannen von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Messengerdienste in der EU dürfen bald wieder in privaten Chats nach Hinweisen für sexuellen Kindesmissbrauch suchen. Vertreter der Mitgliedsländer einigten sich auf eine befristete Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln, wie die Nachrichtenagentur dpa unter Berufung auf mehrere Diplomaten berichtet. Zuvor hatte zuvor bereits das EU-Parlament für die sogenannte Chatkontrolle gestimmt. Der formelle Beschluss der EU-Staaten muss nun noch in einem schriftlichen Verfahren gefasst werden. Dieses soll an diesem Donnerstagnachmittag abgeschlossen sein. Damit wurde eine Übergangsregelung bis April 2028 zumindest teilweise reaktiviert, deren Verlängerung in der EU schon als gescheitert galt. Mit der befristeten Ausnahmeregelung können etwa Messengerdienste automatisiert nach Bildern oder Videos von Kindesmissbrauch suchen lassen. Die Kontrollen sind freiwillig. Verdachtsfälle müssen vor der Meldung durch die Tech-Unternehmen intern durch einen Menschen verifiziert werden. Die neue Regelung schränkt jedoch das automatisierte Scannen von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ein. Beim sogenannten "Client-Side Scanning" überprüft eine Software auf dem Endgerät den Inhalt von Nachrichten, Fotos und Videos noch bevor diese verschlüsselt und verschickt werden. Die neue Einschränkung weicht von dem ursprünglichen Vorschlag der Mitgliedsländer ab. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.