Schädlinge: Eichenprozessionsspinner: Strandbad erfolglos vor Gericht

Datum22.07.2026 14:42

Quellewww.zeit.de

TLDRDas Strandbad Jungfernheide ist gescheitert, gerichtlich eine schnellere Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners zu erwirken. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied, dass das Strandbad keinen Anspruch auf vorrangige Maßnahmen hat. Das Gericht begründete dies mit der nachvollziehbaren Priorisierung von Schulen und Kitas durch die Bezirksämter, da Fachunternehmen nur begrenzt verfügbar seien. Die Brennhaare der Raupen verursachen gesundheitliche Probleme. Das Strandbad ist seit Ende Mai geschlossen und hofft auf baldige Öffnung. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Schädlinge“. Lesen Sie jetzt „Eichenprozessionsspinner: Strandbad erfolglos vor Gericht“. Das Strandbad Jungfernheide hat vor Gericht zunächst vergeblich für eine schnellere Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners gekämpft. Die Betreiberin hat nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin keinen Anspruch auf eine vorrangige Bekämpfung im Umfeld des Freibads, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Das Strandbad wollte im Eilverfahren das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf zu einer effektiven Schädlingsbekämpfung verpflichten. Die bisher ergriffenen Maßnahmen seien vollkommen unzureichend und die Priorisierung der Bezirke bei der Bekämpfung nicht nachvollziehbar, argumentierte die Betreiberin nach Gerichtsangaben. Die Klägerin verwies dabei auf Gefahren für ihre Beschäftigten sowie die Existenzgefährdung aufgrund der finanziellen Einbußen.  Das Strandbad im Volkspark Jungfernheide ist seit Ende Mai - so wie schon im vergangenen Jahr - geschlossen. In dem Gebiet stehen Tausende Eichen. Der Volkspark gehört zu den Bereichen in Berlin, der stark betroffen ist von der Plage in diesem Sommer. Die winzigen Brennhaare der Raupen des Eichenprozessionsspinners können schwere allergische Reaktionen, Hautreizungen und Atembeschwerden auslösen.  Aus Sicht des Verwaltungsgerichts können die Bezirksämter bei der Bekämpfung Prioritäten setzen - zumal Fachunternehmen nur begrenzt zur Verfügung stünden. Dass die Behörden deshalb insbesondere Schulen, Kindertagesstätten, Sporteinrichtungen und weiteren Einrichtungen der Daseinsvorsorge bevorzugten, sei nachvollziehbar und rechtlich nicht zu beanstanden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Beschluss kann Beschwerde bei der nächsthöheren Instanz, dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, erhoben werden. Das Strandbad hofft unterdessen, in der nächsten Woche öffnen zu können, wie es vom Unternehmen hieß. © dpa-infocom, dpa:260722-930-422233/1