Datum22.07.2026 13:56
Quellewww.zeit.de
TLDREin 23-jähriger Mann wurde am Frankfurter Flughafen mit über 22 Kilogramm Kokain im Handgepäck festgenommen. Die Drogen im Schwarzmarktwert von 1,6 Millionen Euro wurden entdeckt, nachdem Ermittler durch das PNR-Verfahren, einen Datenaustausch von Fluggesellschaften, auf den Mann aufmerksam wurden. Seine Reiseaktivitäten wurden per Datenabgleich analysiert, was zur gezielten Durchsuchung seines Gepäcks führte. Dieses Verfahren der digitalen Risikoanalyse des Zolls wird zur Aufklärung und Prävention von Straftaten eingesetzt.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Kriminalität“. Lesen Sie jetzt „22 Kilo Koks im Koffer - Mann per Datenabgleich gefasst“. Mit mehr als 22 Kilogramm Kokain im Handgepäck ist ein Mann am Frankfurter Flughafen gefasst worden. Der 23-Jährige wurde am Gate bei seiner Einreise aus der Dominikanischen Republik überführt, wie das Hauptzollamt Frankfurt mitteilte. In dem Koffer befanden sich demnach die Drogen in Blöcke gepresst. Laut den Angaben waren die Beamten durch das sogenannte PNR-Verfahren - also einen Datenaustausch von Fluggesellschaft und Ermittlern - auf den Mann aufmerksam geworden. Der mutmaßliche Drogenschmuggler wurde bei dem Vorfall, der sich demnach bereits am 13. Juli ereignete, vorläufig festgenommen und das Kokain im Schwarzmarktwert von etwa 1,6 Millionen Euro beschlagnahmt. Laut den Angaben war das Gepäck des Mannes nach dem Datenabgleich gezielt durchsucht worden. Seit einigen Jahren müssen Fluggesellschaften die Daten aller Passagiere von kommerziellen Flügen an das Bundeskriminalamt weiterleiten. Dabei geht es um die sogenannten Passenger Name Records (PNR), die unter anderem die Namen der Reisenden sowie das Abflugdatum beinhalten. "Dieser Fall - ein sogenannter PNR-Treffer - ist ein gutes Beispiel für die treffsichere, digitale Risikoanalyse des Zolls", sagte die Sprecherin des Hauptzollamts, Christine Straß. "Das kann sehr hilfreich sein, wenn es darum geht, Straftaten aufzuklären oder auch zu verhüten. Natürlich geschieht dies alles in einem rechtlich sehr engen Rahmen, und nur unter sehr strengen Voraussetzungen." Nach Angaben des Zollkriminalamts (ZKA) übermitteln die Airlines die PNR-Daten an drei Zeitpunkten: rund zwei Tage vor dem planmäßigen Flug, zwei Stunden vor dem Abflug und direkt nach dem Boarding. Diese Daten werden anschließend sechs Monate gespeichert. "Dadurch erlangen Sicherheitsbehörden einerseits einen Zeitvorsprung, beispielsweise, wenn ein Tatverdächtiger gesucht wird. Sie können aber auch nachträglich die Reiseaktivitäten einer tatverdächtigen Person rekonstruieren", heißt es. © dpa-infocom, dpa:260722-930-421945/1