Alkoholverbot an Bahnhöfen: Bahn muss Alkoholverbot laut Polizeigewerkschaft selbst umsetzen

Datum22.07.2026 10:14

Quellewww.zeit.de

TLDRDie Gewerkschaft der Polizei (GdP) unterstützt das geplante Alkoholverbot an Bahnhöfen, fordert jedoch eine konsequente Umsetzung durch die Deutsche Bahn. Laut GdP ist die DB Sicherheit für die Kontrolle des Hausrechts zuständig. Ein Verbot nur auf Bahnhöfen, nicht aber in Zügen, wird als "Flickenteppich" kritisiert, da dies Ziel verfehlen könnte, alkoholisierte Personen fernzuhalten. Strafrechtlich wird die Bundespolizei erst bei Straftaten aktiv.

InhaltDie Gewerkschaft der Polizei befürwortet das geplante Alkoholverbot an Bahnhöfen, warnt aber vor einem "Flickenteppich". Zuständig für die Kontrolle sei die Bahn. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat das geplante Alkoholkonsumverbot an Bahnhöfen der Deutschen Bahn begrüßt. Der Schritt sei "grundsätzlich richtig", entscheidend sei aber "eine konsequente Umsetzung", sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Alexander Poitz im ZDF Morgenmagazin. An großen Bahnhöfen wie München, Hamburg oder Bremen seien mit einem Alkoholkonsumverbot bereits "sehr positive Erfahrungen" gemacht worden. Für die Kontrolle verantwortlich sei die DB Sicherheit, sie müsse das Hausrecht durchsetzen. "Es darf kein Vollzugsdefizit einsetzen", sagte Poitz. Die Bundespolizei werde erst zuständig, wenn Straftaten passierten und Platzverweise und Hausverbote durchgesetzt werden müssten. Poitz warnte vor einem "Flickenteppich", wenn Alkohol zwar auf Bahnhofsgeländen verboten sei, in Zügen aber weiterhin konsumiert werden dürfe. Daher wäre es konsequent, "auch in den Zügen ein Alkoholkonsumverbot auszusprechen", sagte er. Ziel müsse sein, alkoholisierte Menschen vom Bahnhof fernzuhalten. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.