Asylverfahren: Flüchtlingsrat: Neues Migrationszentrum wirft Fragen auf

Datum22.07.2026 09:59

Quellewww.zeit.de

TLDRDer sächsische Flüchtlingsrat äußert rechtliche Bedenken hinsichtlich des neuen Sekundärmigrationszentrums in Dresden. Dieses Zentrum dient der Unterbringung von Asylsuchenden, deren Verfahren in anderen EU-Staaten liegen. Der Rat kritisiert, dass lange Isolationshaft und eingeschränkte Freiheiten gegen Grundgesetz und Menschenrechte verstoßen könnten. Er befürchtet eine menschenrechtswidrige Behandlung und warnt vor negativen psychischen Folgen für die Betroffenen.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Asylverfahren“. Lesen Sie jetzt „Flüchtlingsrat: Neues Migrationszentrum wirft Fragen auf“. Der sächsische Flüchtlingsrat hat rechtliche Bedenken an dem neuen im Freistaat eröffneten sogenannten Sekundärmigrationszentrum geäußert. Wie Asylsuchende untergebracht und verteilt werden, finde "ihre Grenzen im Grundgesetz, im Unionsrecht sowie in den Garantien der Europäischen Menschenrechtskonvention", erklärte der Rat. Dass Menschen dort etwa über längere Zeiträume unter restriktiven Bedingungen isoliert untergebracht werden sollen, werfe rechtliche Zweifel auf.  In dem neuen Zentrum sollen Asylbewerberinnen und Asylbewerber untergebracht werden, deren Verfahren in einem anderen EU-Staat liegt oder die dorthin zurückkehren sollen. Die Einrichtung in Dresden ist Teil der Umsetzung des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas). Der Fokus soll auf der Überzeugung zu freiwilligen Ausreisen statt Abschiebungen liegen. Die Einrichtung ist seit 1. Juli am Standort des bisherigen Landesausreisezentrums in Dresden in Betrieb, allerdings wohnt dort noch niemand nach den neuen Regelungen. Alleinreisende, unbegleitete Kinder und Jugendliche werden nicht in dem Zentrum untergebracht. Für ihre Betreuung sind nach wie vor die Jugendämter zuständig.  Die Menschen sollen in dem Zentrum höchstens 24 Monate untergebracht werden, Familien mit minderjährigen Kindern maximal 12 Monate. Im Zentrum in Sachsen besteht für die Bewohner nach den neuen Regeln eine Melde- und Aufenthaltspflicht. In dem Zentrum würde auch die Bewegungsfreiheit der Menschen eingeschränkt und der Zugang zu Integrations-, Beratungs- und Unterstützungsangeboten erheblich erschwert, erklärte der Flüchtlingsrat. "Ein solches Konzept birgt das erhebliche Risiko, zu einer menschenrechtswidrigen Behandlung Schutzsuchender zu führen", hieß es.  Aufnahmebedingungen dürften nicht bewusst verschlechtert werden, um migrationspolitische Ziele zu erreichen, betonte der Flüchtlingsrat. Langandauernde Unterbringung könne Depressionen, Angststörungen, Traumafolgen und soziale Isolation erheblich verstärken. © dpa-infocom, dpa:260722-930-420378/1