Marine Le Pen: Marine Le Pen legt Revision gegen Urteil zu Veruntreuung ein

Datum21.07.2026 20:44

Quellewww.zeit.de

TLDRMarine Le Pen legt Revision gegen ihre Verurteilung wegen Veruntreuung von EU-Geldern ein. Dies ermöglicht ihr, ihren Wahlkampf ohne Fußfessel zu beginnen. Das Kassationsgericht wird bis April über die Revision entscheiden. Sollte das Urteil vor der Wahl rechtskräftig werden, ist unklar, ob die Fußfessel sofort vollstreckt werden muss. Bei einer Wahl zur Präsidentin würde Le Pen Immunität genießen.

InhaltDie rechte französische Präsidentschaftskandidatin Le Pen wehrt sich wie angekündigt gegen ihre Verurteilung. Ihren Wahlkampf kann sie somit ohne Fußfessel beginnen. Die rechtsnationale französische Politikerin Marine Le Pen hat Revision gegen ihre Verurteilung wegen Veruntreuung von EU-Geldern eingelegt. Die Präsidentschaftskandidatin der Partei Rassemblement National (RN, früher Front National) für die Wahl im kommenden Frühjahr sowie weitere RN-Funktionäre gingen zwischen dem 7. und 17. Juli in Revision, wie die Nachrichtenagentur AFP und französische Medien aus Justizkreisen berichten. Le Pens vorab angekündigter Antrag wurde demnach am vergangenen Mittwoch eingereicht.  Das Kassationsgericht hatte angekündigt, über eine Revision bis spätestens Anfang April und somit vor Beginn der Präsidentschaftswahl zu urteilen. Die erste Runde der Wahl, bei der Amtsinhaber Emmanuel Macron nicht mehr antreten darf, ist für den 18. April angesetzt. Mit der Revision wird die von einem Berufungsgericht verhängte einjährige Haftstrafe mit Fußfessel vorläufig nicht vollstreckt. Le Pen, die angekündigt hatte keinen Wahlkampf mit Fußfessel zu bestreiten, kann diesen somit davon befreit beginnen.  Ob Le Pen doch noch vor der Wahl die Verpflichtung zum Tragen einer Fußfessel droht, hängt von zwei Faktoren ab. Zum einen müsste das Kassationsgericht das Urteil des Berufungsgerichts vom 7. Juli billigen, womit die Strafe rechtskräftig würde. Außerdem müsste es seine Entscheidung deutlich früher vor der ersten Wahlrunde fällen. Denn über Datum und Modalitäten zum Anlegen der Fußfessel würde ein Strafvollstreckungsrichter erst einige Wochen nach Rechtskraft des Urteils befinden. Tritt es nur kurz vor der Wahl in Kraft, müsste Le Pen daher voraussichtlich bis dahin keine Fußfessel anlegen.  Sollte die Rechtspopulistin zur Präsidentin gewählt werden, entfiele die Auflage komplett: Als Staatschefin würde Le Pen Immunität genießen, die Strafe könnte nur nach Ende ihrer Amtszeit vollstreckt werden. Ein weiteres Hindernis für sie hatte bereits das Berufungsgericht aus dem Weg geräumt: Es entzog ihr das passive Wahlrecht, also das Recht, bei einer Wahl anzutreten, für lediglich 15 Monate. Diese hat Le Pen seit dem Urteil in erster Instanz, das im März 2025 gefällt wurde, bereits verbüßt. In erster Instanz war sie noch zu fünf Jahren Unwählbarkeit verurteilt worden.  Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.