Datum21.07.2026 20:36
Quellewww.zeit.de
TLDREin Dresdner Gericht verurteilte zwei junge Syrer für einen Messerangriff in einer Straßenbahn. Ein 21-Jähriger erhielt drei Jahre Jugendhaft wegen Gesichtsverletzungen eines US-Amerikaners. Ein 22-Jähriger wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht berücksichtigte bei der Strafzumessung für den Jüngeren die Belastungen durch Flucht und Gewalt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Dresden“. Lesen Sie jetzt „Haftstrafen für Messerangriff in Dresdner Straßenbahn“. Knapp ein Jahr nach der Messerattacke auf einen jungen US-Amerikaner in einer Dresdner Straßenbahn sind die Urteile gegen zwei Angeklagte gefallen: Ein 21-Jähriger wurde zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt. Er habe dem angegriffenen jungen Mann mit einem Schnitt durch das Gesicht dauerhafte Schäden zugefügt, heißt es in der Urteilsverkündung des Landgerichts Dresden. Die Richter der Jugendkammer sprachen den Syrer der schweren und gefährlichen Körperverletzung schuldig. Der 22-jährige Mitangeklagte, ebenfalls Syrer, wurde unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Seine Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Als Auflagen wurden ihm ein Bewährungshelfer, gemeinnützige Arbeit, Suchtberatung und ein Aggressionskontrolltraining verordnet. Laut Urteil griff der 21-Jährige in der Nacht zum 24. August 2025 den gleichaltrigen US-Amerikaner John Rudat in einer Straßenbahn mit einem Cuttermesser an. Rudat stritt sich zu diesem Zeitpunkt mit dem anderen Angeklagten, der seine Freundin angeschrien und geschlagen hatte. Der US-Amerikaner wollte dazwischengehen, daraufhin schlug der 22-jährige Syrer zu. Sein zuvor unbeteiligter 21-jähriger Landsmann kam plötzlich hinzu und zog sein Messer durch das Gesicht des US-Amerikaners. Dieser erlitt Schnittverletzungen am Augenlid, an Nase, Lippe und auch im Mund. Rudat trägt von dem Angriff eine bleibende Narbe davon. Der 22-Jährige habe mit dem Messerangriff nichts zu tun gehabt, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Ziegel. Ihm sei jedoch der "erhebliche Streit" mit seiner Freundin vorzuwerfen, die er nach Auffassung des Gerichts auch schlug. Zudem habe er Rudat geschlagen und dessen Begleiter in den Brustbereich getreten. Den 21-Jährigen habe er in keinster Weise aufgefordert einzugreifen, Absprachen habe es nicht gegeben. Dieser habe völlig von sich aus gehandelt. Bei der Entscheidung, für den 21-Jährigen Jugendstrafrecht anzuwenden, spielten laut Ziegel die erheblichen Brüche im Leben des jungen Mannes durch seine Flucht aus dem Heimatland eine Rolle. In dieser Zeit sei eine Erziehung bei ihm nicht möglich gewesen. Er sei durch die Gewalt, die er sowohl im Krieg als auch in seiner eigenen Familie erfahren habe, und durch die Migrationserfahrung mehrfach belastet. Bei der Jugendstrafe gehe es nun darum, auf den Angeklagten einzuwirken, damit so etwas nicht mehr vorkomme, führte Ziegel aus. Bei der Verhandlung hatten die beiden Angeklagten Reue gezeigt und sich für ihre Taten entschuldigt. Sie gaben an, betrunken gewesen zu sein. Der 21-Jährige berichtete auch von Drogenkonsum am Tag der Tat. Die Tat habe in den Medien großen Raum eingenommen, die Stimmung sei durch die zum Teil unsachliche Berichterstattung hochgekocht, sagte Ziegel. Auch politisch sei das Verfahren missbraucht worden. Im Internet sei Stimmung gegen junge Syrer gemacht worden. Er verwies auf AfD-Politiker, die sich mit dem angegriffenen US-Amerikaner fotografieren ließen. "Wir waren stark bemüht, Sachlichkeit in das Verfahren zu kriegen." In dem Prozess mussten sich die beiden jungen Männer zusätzlich wegen zehn weiterer Straftaten verantworten, darunter gefährliche Körperverletzungen. Sie sind geringfügig vorbestraft und befinden sich seit fast elf Monaten in Untersuchungshaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb von einer Woche kann Revision eingelegt werden. © dpa-infocom, dpa:260721-930-418681/1