Datum21.07.2026 17:10
Quellewww.zeit.de
TLDRDie Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat Beschwerde gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Koblenz eingelegt. Das Gericht hatte Sprudelbetrieben erlaubt, vorerst weiterhin sechs Brunnen im Nationalpark Hunsrück-Hochwald zu nutzen. Begründet wurde dies mit drohenden erheblichen wirtschaftlichen Folgen für die Unternehmen. Ein Verbot der Wasserentnahme war bereits im April ergangen. Das Oberverwaltungsgericht wird nun über die Beschwerde der SGD Nord entscheiden.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Nationalpark Hunsrück-Hochwald“. Lesen Sie jetzt „Streit um Wasserentnahme im Nationalpark geht weiter“. Die Wasserförderung aus dem Nationalpark Hunsrück-Hochwald bleibt ein Fall für die Justiz: Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat nach eigenen Angaben Beschwerde gegen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Koblenz eingelegt. Eine Pressesprecherin des Gerichts bestätigte auf Anfrage den Eingang. Im Juli hatte das Verwaltungsgericht den Eilanträgen zweier Sprudelbetriebe stattgegeben, die sechs Brunnen vorerst weiter nutzen zu dürfen. Das Gericht hatte seine Entscheidung mit "erheblichen und teilweise nicht mehr rückgängig zu machenden wirtschaftlichen Konsequenzen" für die Unternehmen durch einen Stopp der Wasserentnahme begründet. Das Verbot war im April ergangen. Über die Beschwerde der SGD Nord entscheidet nun das Oberverwaltungsgericht. © dpa-infocom, dpa:260721-930-417942/1