Datum21.07.2026 16:36
Quellewww.zeit.de
TLDRDas Verwaltungsgericht München verhandelt über ein nächtliches Verkaufsverbot für Flaschen- und Dosenbier im Münchner Univiertel, das von der Stadt wegen Lärmbeschwerden verhängt wurde. Ein Gastronomenbetreiber klagt gegen das Verbot und angedrohte Zwangsgelder. Das Gericht deutete an, ein solches Verbot prinzipiell für rechtens zu halten, zeigte sich jedoch kritisch bezüglich der Höhe des Zwangsgeldes und der Regelung zum Abdecken von alkoholischen Getränken. Die Stadt will weitere Verfahren abwarten.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Prozess“. Lesen Sie jetzt „Kein Flaschenbier im Univiertel?“. Ein Wegbier zu vorgerückter Stunde? Flüssige Begleitung auf dem Weg zur Party oder auf dem Heimweg? Das Verwaltungsgericht München hat sich an diesem Dienstag mit einem nächtlichen Verkaufsverbot im Münchner Univiertel befasst. Der Betreiber eines Gastrobetriebs klagt gegen das von der Stadt verhängte Verbot. Die Kommune hatte es ihm 2025 bei Androhung eines Zwangsgelds von 5.000 Euro für den unerlaubten Bierverkauf untersagt, zwischen 22.00 und 5.00 Uhr Flaschenbier zu verkaufen und ihn verpflichtet, ein entsprechendes Hinweisschild aufzuhängen. Die Verhandlung über die ähnlichen Klagen dreier Kioskbetriebe gegen ein ebensolches Verbot wurde am Dienstag wegen Krankheit des Anwalts der drei Kläger vertagt und auf den 8. September verschoben. Das Gericht, das ein Urteil erst am Mittwoch verkünden will, ließ durchblicken, dass es ein Verkaufsverbot generell für rechtens halten könnte, für eine "durchaus gerechtfertigte Anordnung". Denn in der Gegend rund um die Schellingstraße komme es immer wieder zu Ansammlungen von feierfreudigen Menschen und dadurch zu Lärm. Und diese Ansammlungen müsse man denjenigen, die Bier zum Mitnehmen verkaufen, zurechnen. Allerdings erschien ein angedrohtes Zwangsgeld von 5.000 Euro dem Vorsitzenden Richter zu hoch und auch die Vorgabe, alkoholische Getränke in der Verbotszeit abzudecken, in der sie nicht verkauft werden dürfen, sah er eher kritisch. Die Stadt hatte massive Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern über nächtlichen Lärm, wildes Urinieren in Hauseingängen und Hinterhöfen sowie Glasscherben rund um Kioske und Gaststätten zuletzt zum Anlass genommen, ein im vergangenen Jahr zurückgenommenes Verbot wieder anzudrohen. Wie eine Sprecherin des Kreisverwaltungsreferates mitteilte, will die Stadt nun auf den Ausgang der Kiosk-Verfahren im September warten, bevor über das weitere Prozedere entschieden wird. Und was ist mit Dosenbier? Das Verfahren bezieht sich übrigens auch auf Dosenbier, das als "Flaschenbier im Sinne des Gaststättengesetzes" gilt. Denn es stammt aus den 1970er Jahren - und damit aus einer Zeit, in der Dosenbier noch nicht verbreitet war. © dpa-infocom, dpa:260721-930-414203/2