Datum21.07.2026 12:44
Quellewww.zeit.de
TLDRDie JVA Chemnitz äußert sich zur Verlegung einer Transperson in ein Frauengefängnis. Entscheidungen zur Unterbringung basieren auf Einzelfallprüfungen unter Berücksichtigung von Sicherheit und Bedürfnissen aller Beteiligten. Der Fall ist laut JVA nicht mit dem der Neonazi Liebich vergleichbar. Thüringen, das über keine Frauengefängnisse verfügt, nutzt eine Vereinbarung mit Sachsen für die Unterbringung weiblicher Strafgefangener. Thüringens Justizministerin fordert Nachbesserungen am Selbstbestimmungsgesetz.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Selbstbestimmungsgesetz“. Lesen Sie jetzt „JVA äußert sich zur in Frauengefängnis verlegten Transperson“. Nach der Verlegung einer noch als Mann verurteilten Thüringer Gefangenen in ein Frauengefängnis nach Sachsen, hat sich die zuständige Justizvollzuganstalt Chemnitz zu dem den Fall geäußert. Demnach werde je nach Einzelfall und nach Abwägung aller maßgeblichen Aspekte entschieden, "ob eine Unterbringung im Frauen- oder Männervollzug und somit möglicherweise eine Verlegung von betreffenden Gefangenen angezeigt ist", hieß es auf Anfrage aus der JVA Chemnitz. Zudem sei es der sächsischen Rechtsgrundlage nach stets möglich, dass Gefangene auch noch nach der Aufnahme in eine andere Justizvollzugsanstalt verlegt werden können. Das war zuletzt bei Neonazi Marla Svenja Liebich der Fall. Liebich gilt zwar offiziell als Frau, dennoch entschied die Anstaltsleitung in Chemnitz, dass sie in ein Männergefängnis gebracht wurde. 2025 war bekanntgeworden, dass Liebich den Geschlechtseintrag von männlich zu weiblich hatte ändern lassen, was Kritiker für eine Provokation hielten. Liebich war noch als Mann 2023 zu einer Haftstrafe unter anderem wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Aus der Mitteilung der JVA Chemnitz geht allerdings hervor, dass der Fall Liebich aufgrund der "individuellen Fallgestaltung" nicht mit der Verlegung der Transfrau aus Thüringen vergleichbar ist. Im sächsischen Vollzugsgesetz heißt es zwar, dass grundsätzlich Gefangene unterschiedlichen Geschlechts getrennt voneinander untergebracht werden sollen. Allerdings lässt das Gesetz im Einzelfall auch Abweichungen zu: Dabei gelte es unter anderem die Persönlichkeit und die Bedürfnisse der Gefangenen zu berücksichtigen, aber auch etwa auch die Sicherheit und Ordnung der Anstalt, einschließlich der Bedürfnisse der übrigen Gefangenen. Dazu ergänzte das JVA Chemnitz, dass der Schutz Gefangener vor Übergriffen durch andere Gefangene unabhängig vom Geschlecht der verurteilten Person ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung über die Unterbringung sei. Dabei würden auch die Taten, wegen derer die Person verurteilt wurde, eine Rolle spielen. Die nun verlegte Person hatte während ihrer Haft in Thüringen offiziell ihr Geschlecht geändert. Sie wurde nach Informationen der "Thüringer Allgemeinen" wegen sexuellen Missbrauchs zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Dass die Person nun tatsächlich in ein Frauengefängnis verlegt wurde, sei aufgrund einer einstweiligen Anordnung der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Erfurt erfolgt, hatte zuvor das Thüringer Justizministerium mitgeteilt. Thüringen selbst verfügt über keine Haftplätze für Frauen. Eine Vereinbarung mit dem Nachbarbundesland erlaubt, dass zu Haftstrafen verurteilte Frauen aus Thüringen im Frauengefängnis in Sachsen ihre Strafe verbüßen. Eine solche Verlegung wie in die aktuelle habe es in Thüringen zuvor noch nicht gegeben, hieß es aus dem Ministerium. Unter anderem Thüringens Justizministerin Beate Meißner (CDU) reagierte auf den Fall der nach Chemnitz verlegten Transfrau mit der Forderung, dass Selbstbestimmungsgesetz in Bezug auf den Geschlechtseintrag nachgeschärft werden müsse. © dpa-infocom, dpa:260721-930-416254/1